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Umgang mit anonymen politischen Gruppierungen und deren Einfluss auf laufende Verfahren – Kleine Anfrage von Walter Hotz

In den vergangenen Monaten kam es im Zusammenhang mit dem Fall Fabienne W. vermehrt zu öffentlichen Stellungnahmen einer anonym auftretenden Gruppierung, die unter dem Namen „Gerechtigkeit Schaffhausen“ agiert. Diese Gruppierung tritt ohne demokratische Legitimation, ohne Verantwortliche und ohne Offenlegung der handelnden Personen auf. Gleichzeitig entfalten ihre Interventionen eine erhebliche öffentliche Wirkung, insbesondere über Medienberichte.

Dabei stellt sich die grundsächliche Frage, wie Staat und Öffentlichkeit mit anonymen politischen Akteuren umgehen sollen, wenn diese versuchen, laufende Verfahren zu beeinflussen oder Institutionen öffentlich unter Druck zu setzen. Da die Gewaltenteilung eine zentrale Säule unseres Rechtsstaates ist, braucht es hierzu Klarheit.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Fragen:

  1. Wie beurteilt der Regierungsrat die zunehmende Einflussnahme anonym agierender Gruppierungen auf laufende Verfahren im Kanton Schaffhausen?
  2. Welche Risiken sieht der Regierungsrat für das Vertrauen in die Justiz und die Funktionsweise der staatlichen Institutionen, wenn anonyme Akteure öffentlich Forderungen stellen und Druck aufbauen?
  3. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass laufende Verfahren nicht durch öffentliche Kampagnen – insbesondere durch Gruppen ohne klare Verantwortlichkeiten – beeinträchtigt oder politisch instrumentalisiert werden.
  4. Welche Massnahmen erachtet der Regierungsrat als notwendig, um das Bewusstsein für die Bedeutung der Gewaltentrennung zu stärken – insbesondere in Fällen, die medial stark begleitet werden?
  5. Welche Leitlinien oder interne Prozesse bestehen, um sicherzustellen, dass Eingaben von anonymen Gruppierungen nicht dieselbe Stellung erhalten wie Eingaben von transparent auftretenden demokratischen Organisationen oder Einzelpersonen, die sich generell auf den allgemeinen Diskurs und die politische Kultur beziehen?
  6. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass es für eine sachliche öffentliche Debatte unerlässlich ist, dass politische Akteure, Gruppen und Initiativen transparent auftreten und Verantwortlichkeiten offenlegen, die sich generell auf den allgemeinen politischen Diskurs und die politische Kultur beziehen? Falls ja: wie kann dieser Grundsatz gestärkt werden?
  7. Wie beurteilt der Regierungsrat das von der Gruppierung „Gerechtigkeit Schaffhausen“ betriebene Crowdfunding im Hinblick auf geltende rechtliche Bestimmungen – insbesondere in Bezug auf Transparenz, Spendenrecht, Geldwäschereibestimmungen sowie die Einhaltung allfälliger aufsichtsrechtlicher Anforderungen (z. B. die Vorgaben der FIMNA)? Sieht der Regierungsrat Anlass zur Prüfung oder Abklärung, ob dieses Crowdfunding den kantonalen und bundesrechtlichen Bestimmungen entspricht?

Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich zum Voraus bestens.

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über den Autor
Walter Hotz
SVP Kantonsrat (SH)
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SVP Kanton Schaffhausen, Sekretariat, Postfach, 8240 Thayngen
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