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Fragwürdige nicht nachvollziehbare Behandlungsmethoden in der Schulzahnklinik?

Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsrätin und Regierungsräte

Am 27. Februar 2018 berichtete die Schaffhauser Nachrichten unter dem Titel «Bohrende Fragen zur Schulzahnklinik», über fragwürdige Behandlungsmethoden in der Schulzahnklinik. Es werden Befunde erstellt, die Spezialisten nicht nachvollziehen können und Behandlungsmethoden angewendet, welche grosse Fragen aufwerfen, da sie wissenschaftlich nicht erweisen sind.

 

Bei Kindern werden Löcher (Karies) diagnostiziert, welche keine sind und die Falschdiagnose nachweislich durch eine Zweitmeinung bestätigt werden. Was dies für die betroffenen Kinder bedeutet, kann man sich wohl sehr gut vorstellen.

Teure Behandlungen auch solche welche durch die IV bezahlt werden, werden von der Schulzahnklinik abgezogen, damit sie in privaten Praxen behandelt werden können. Der Grund liegt wohl an den lukrativen Gewinnen, welche sich einfach realisieren lassen. Möglich wird dies unter anderem dadurch, dass einige Zahnärzte einer Teilzeitarbeit in der Schulzahnklinik nachgehen und den Rest der Zeit in einer eigenen oder privaten Praxis arbeiten.

 

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Sind dem Regierungsrat diese fragwürdigen Vorgehensweisen bekannt? Falls ja, weshalb hat er seine Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen?

2. Ist sich der Regierungsrat bewusst, was solche Fehldiagnosen für die Kinder und Eltern bedeutet?

3. Weshalb lässt der Regierungsrat die Fragwürdige Myobrace Methode zu ohne sie zu hinterfragen?

4. Ist dem Regierungsrat bekannt, dass bei Kindern die Röntgenbelastung Schäden anrichten kann und deshalb äusserst zurückhaltend angewendet werden sollen? Weshalb wird trotzdem
    bei der Schulzahnklinik bei jedem Myobrace Fall eine schädliche Panoramaschichtaufnahme angefertigt?

5. Wie viele Fälle von Spezialbehandlungen wurden nach der Diagnose an private Zahnarztpraxen übergeben? (Bitte genaue Auflistung mit Begründung, Namen der Zahnärzte und Praxen
    beilegen)

6. Wie viele Behandlungen wurden durch die IV für (Kieferorthopädie) Bezahlt und anschliessend effektiv in der Schulzahnklinik behandelt? (Bitte genaue Auflistung der letzten 5 Jahre
     und die Höhe der jeweils gesprochen Kostengutsprachen durch die IV)

7. Wer ist der zuständige Vertrauenszahnarzt für Kieferothopädische Fälle bei der IV Stelle Schaffhausen?

8. Wie werden ausserkantonale Überweisungen zum Beispiel Zahnärztliche Zentrum Wallisellen AG durch die Schulzahnklinik begründet? Können solche Behandlungen nicht in
     Schaffhausen erfolgen? Falls ja, weshalb werden sie ausserkantonal überwiesen?

 

Für Ihre umgehende Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.

 

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über den Autor
Mariano Fioretti
SVP Kantonsrat (SH)
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SVP Kanton Schaffhausen, Sekretariat, Postfach, 8240 Thayngen
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