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Vorstoss

Verordnungsveto

Für den Kantonsrat ist ein Verordnungsveto analog des Bericht und Antrages der Spezialkommission 2016/03 (16-06) „Verordnungsveto“ vom 30.03.2016 vorzusehen.

Begründung:

Aufgrund eines Fehlers bei der Abstimmung im Kantonsrat und des knappen Entscheides, ist das Parlament in der Verantwortung gegenüber den Stimmbürginnen und Bürgern ein korrektes Resultat herbeizuführen.

 

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