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Vorstoss

Weil falsch gezählt wurde, muss das Geschäft ohne den Juristenweg noch einmal auf die Traktandenliste des Kantonsrates kommen!

Es kann und darf nicht sein, dass aufgrund eines Zählfehlers der Stimmenzähler ein Geschäft zu den Akten gelegt wird. Das verstehen die Stimmberechtigten zu Recht nicht. Man fragt sich, weshalb man noch Wählen geht und die Kantonsräte dürfen sich fragen, weshalb sie in den Rat sitzen, wenn ihre Stimme nicht gezählt wird.

Verordnungsveto

Für den Kantonsrat ist ein Verordnungsveto analog des Bericht und Antrages der Spezialkommission 2016/3 (16-63) „Verordnungsveto“ vom 30.03.2016 vorzusehen.

Aufgrund eines Fehler bei der Abstimmung im Kantonsrat und des knappen Entscheides, ist das Parlament in der Verantwortung gegenüber den Stimmbürgerinnen und bürgern ein korrektes Resultat herbeizuführen.

 

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Mariano Fioretti
SVP Kantonsrat (SH)
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