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Vorstoss

Abholzung im Gebiet Flüehalde (Flöö) Wilchingen / Osterfingen

Wer gegenwärtig den neu erstellten Blauburgunderpfad von Wilchingen nach Osterfingen bewandert, kommt an der Nagelfluhhalde „Flöö“ vorbei. Diese steil abfallende Nagelfluhhalde mit Höhlen (Winterlislöchli und andere) ist seit Jahrzehnten mit kargen Bäumen und Sträuchern überwachsen. Der Wildwuchs der Pflanzen bildet einen Schutz vor Erosion. Zudem ist die ganze Gegend ein von zahlreichen Tieren geschützter Lebensraum. Die karge Überwachsung fügte sich harmonisch ins Landschaftsbild ein.

Aus unerklärlichen Gründen hat die Forstwirtschaft auf Anweisung des Ressortleiters „Kantonaler Naturschutz“ in den letzten Wochen zwei Schneisen in diese beinahe unberührte Landschaft geschlagen (siehe Fotos auf der Rückseite). Diese Schneisen verunstalten die schöne Landschaft. Bei starkem Gewitterregen wird die Erosionsgefahr massiv erhöht sein. Aufgrund der Bodenbeschaffenheit ist eine Wiederanpflanzung unmöglich. Das Landschaftsbild ist auf Jahre hinaus irreparabel zerstört.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, dem Regierungsrat nachfolgende Fragen zu stellen:

1. Welches sind die Beweggründe für diesen massiven Eingriff?

2. Lässt sich eine solche Aktion mit den bestehenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. Waldgesetz etc.) vereinbaren?

3. Wurde das Einverständnis der betroffenen Grundeigentümer und Anstösser eingeholt? Wenn ja, wann und wie?

4. Wer behebt und bezahlt die Schäden nach einem Abschwemmen des Humus?

5. Ist der Regierungsrat bereit, die angrenzenden Grundeigentümer bei allfälligen Schäden materiell abzufinden? Wenn ja, aus welcher
     Kasse?

6. Sind weitere „Freveltaten“ des Naturschutzamtes geplant? Wenn ja, wann und wo?

Für die Beantwortung der Fragen danke ich Ihnen.

 

 

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