Mitmachen
Vorstoss

Änderung Gastgewerbegesetz

In der deutschen Schweiz wird lediglich noch in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Luzern sowie Basel-Land (ab 10 Sitzplätzen) und Bern (ab 30 Sitzplätzen) ein Fähigkeitsausweis für das Wirtepatent benötigt. In den Kantonen St. Gallen und Thurgau ist lediglich ein Kurs „Lebensmittelgesetz“ obligatorisch. Im Vergleich zu den angrenzenden Kantonen hat Schaffhausen mit der heute gültigen Gesetzgebung einen klaren Standortnachteil.

Die seit vergangenen Oktober vom Departement des Innern eingeführte Praxis bei Betrieben, die von Geranten auf Rechnung und Gefahr des Betriebsinhabers geführt werden (Revers, Form. 092900), führt zu unverhälnismässiger Rechtsungleichheit. So wird beispielsweise einem Geranten eine Präsenzzeit von 40 Stunden/Woche zwingend vorgeschrieben, die Lohnabrechnung eingeholt und bei Nichteinhalten der Patententzug angedroht, während ein Betriebsinhaber, der selbst über den Fähigkeitsausweis verfügt, keinerlei Kontrollen zu gewärtigen hat und theoretisch während 50 Wochen im Jahr seinem Betrieb fernbleiben darf. Mit dieser neu eingeführten Regelung wird dem Denunziantentum Tür und Tor geöffnet.

Ergänzend sei hier noch festgehalten, dass in der Vergangenheit stets Ausnahmen in der Bewilligungspraxis festzustellen waren, die da und dort für böses Blut sorgten.

Mit einem Verzicht auf den Fähigkeitsausweis werden all diese Probleme gelöst und das Gastwirtschaftsgesetz den modernen Verhältnissen angepasst.

 

Artikel teilen
weiterlesen
Kontakt
SVP Kanton Schaffhausen, Sekretariat, Postfach, 8240 Thayngen
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Newsletter
Wenn Sie regelmässig über die SVP und unsere Arbeit informiert werden wollen, abonnieren Sie hier unseren Newsletter.
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden