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Drohende Mehrkosten durch Ukraine-Statuswechsel: Wer zahlt die Rechnung ab 2027? Kleine Anfrage von Andrea Müller

Bildquelle: Makabera/Pixabay

Der Bund plant, Geflüchtete aus der Ukraine nach fünf Jahren Aufenthalt (Statuswechsel in Bewilligung B) ab dem Jahr 2027 in der Sozialhilfe den Schweizer Staatsangehörigen gleichzustellen. Gleichzeitig reduziert der Bund seine finanzielle Beteiligung. Gemäss Schätzungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ist mit erheblichen Mehrkosten für Kantone und Gemeinden zu rechnen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet der Regierungsrat für den Kanton Schaffhausen ab 2027 aufgrund dieser Regelung?
2. Wie verteilen sich diese Mehrkosten voraussichtlich auf Kanton und Gemeinden?
3. Wie viele Personen im Kanton Schaffhausen dürften von dieser Umstellung betroffen sein?
4. Welche Annahmen trifft der Regierungsrat hinsichtlich der Erwerbsquote dieser Personen bis 2027?
5. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem teilweisen Rückzug des Bundes konkret für den Kanton Schaffhausen?
6. Sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf bei den kantonalen Regelungen zur Sozialhilfe, um die Kostenentwicklung zu steuern?
7. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die Erwerbstätigkeit der Betroffenen zu erhöhen und damit die Sozialhilfekosten zu reduzieren?

Ich danke dem Regierungsrat für die Beantwortung.

 

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Andrea Müller
SVP Kantonsrätin (SH)
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SVP Kanton Schaffhausen, Sekretariat, Postfach, 8240 Thayngen
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