Parteileitung

Der Parteileitung obliegt die Führung der laufenden Geschäfte. Sie kann für die Öffentlichkeitsarbeit einen Medienbeauftragten beiziehen. Sie bereitet die Geschäfte für den Kantonalvorstand und die Parteiversammlungen vor und führt deren Beschlüsse sowie jene der Delegiertenversammlungen aus. Die Parteileitung vertritt die Kantonalpartei nach aussen.