Die USR III ist matchentscheidend für den Standort Schaffhausen!

Das Jahr 2017 wird finanzpolitisch für Schaffhausen eine wichtige Weichenstellung.

2. Januar 2017 von Daniel Preisig

Unternehmenssteuern
Statusgesellschaften leisten in der Stadt Schaffhausen bis zu 60% aller Unternehmenssteuern.

2017 wird finanzpolitisch ein entscheidendes Jahr. Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist für Schaffhausen matchentscheidend. Es geht um Arbeitsplätze, Steuererträge und den Erhalt der internationalen Dynamik des Standortes. Am 12. Februar stimmen wir auf Bundesebene über die Vorlage ab, anschliessend folgt die kantonale Umsetzung.

Unter dem Druck aus dem Ausland muss die Schweiz ihre heutigen Steuerregeln anpassen und mit anderen, international kompatiblen Regeln ersetzen. Die eidgenössische Vorlage zur USR III enthält im Kern einen Instrumentenkoffer mit international anerkannten Instrumenten für Steuererleichterungen sowie eine höhere Beteiligung der Kantone an der direkten Bundessteuer. Damit soll den Kantonen ein Spielraum für die Anpassung der Steuersätze und für massgeschneiderte Lösungen gegeben werden.

Unser Kanton und unsere Stadt sind besonders stark betroffen: Schaffhausen steht – gemessen am Anteil der Unternehmenssteuern von Statusgesellschaften – im schweizerischen Vergleich an dritter Stelle. Grund dafür ist die sehr erfolgreiche Ansiedelungspolitik der Wirtschaftsförderung der letzten Jahre. Diese Firmen leisten je nach Konjunktur 35% bis 60% der Unternehmenssteuererträge. Auf dem Spiel stehen rund 3‘200 Arbeitsplätze.

Diese Zahlen zeigen klar, dass Abwanderungen schmerzliche Auswirkungen zur Folge hätten. Primär betroffen wären Arbeitsplätze und die öffentlichen Haushalte. Hinzu kommt, dass durch nachgelagerte Effekte auch die übrige Wirtschaft (Gewerbe, Gastronomie, Immobilienmarkt etc.) in Mitleidenschaft gezogen würde.

Der Regierungsrat und die Wirtschaftsförderung haben deshalb – in Absprache mit der Stadt – eine gemeinsame Strategie entwickelt. Die Schaffhauser Umsetzung der USR III sieht die Halbierung des Steuersatzes von 5.0% auf 2.5% vor. Ziel ist eine einheitliche und wettbewerbsfähige Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen zwischen 12.0% und 12.5%.

Anders als an anderen Standorten können sich der Kanton, die Stadt und die Gemeinden die Halbierung des Steuersatzes leisten. Dies aus zwei Gründen:

1. Die vielen, heute sonderbesteuerten Unternehmen werden nach der Reform mehr Unternehmenssteuern bezahlen. Damit werden die Mindereinnahmen der heute ordentlich besteuerten Unternehmen praktisch kompensiert.

2. Die Erhöhung des Kantonsanteils der direkten Bundessteuer von heute 17.0% auf neu 21.2% gibt dem Kanton den nötigen finanziellen Spielraum. Über den vorgesehenen Lastenausgleich werden auch die Stadt und die Gemeinden daran beteiligt.

Das Gelingen der Anpassung auf eidgenössischer Ebene im ersten Schritt ist die Voraussetzung für die Anpassung des Schaffhauser Steuergesetzes auf kantonaler Ebene im zweiten Schritt.

Ein Nein am 12. Februar 2017 würde zu grosser Unsicherheit bei den Unternehmen und entsprechend zu einem hohen Abwanderungsrisiko führen. Dies wäre für die Schweiz und insbesondere für Schaffhausen sehr schlecht. Das verzögerungsfreie Gelingen der USR III ist für die Schweiz wichtig und für Schaffhausen matchentscheidend.

Die USR III ist für Schaffhausen aber nicht nur ein Risiko, sondern auch eine grosse Chance: Gelingt die Reform, so wird der Standort mit einer Gesamtsteuerbelastung von 12.0% bis 12.5% sowohl national wie auch international noch wettbewerbsfähiger. Damit legen wir den Grundstein für erfolgreiche Neuansiedelungen in der Zukunft.

 

Daniel Preisig, Finanzreferent der Stadt Schaffhausen