Entscheidungskompetenz beim Stadtpräsidenten?

Ist der Stadtrat wirklich der Meinung, dass eine Zusammenarbeit zwischen EKS und SH Power keinen Sinn macht?

22. Februar 2018 von Mariano Fioretti

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Liegt die Entscheidungskompetenz für die strategische Ausrichtung von SH Power beim Stadtpräsidenten?

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte

Der Verkauf eines Teils der EKS-Aktien an das EKT hat auf kantonaler Ebene zu grossen Diskussionen geführt. Die Kantonsregierung nimmt mit dem Verkauf einen strategischen Richtungsentscheid vorweg. Statt dass der Fokus auf eine offensichtlich sinnvolle Zusammenarbeit zwischen den beiden in Schaffhausen ansässigen Energieunter-nehmen EKS und SH Power gelegt wird, grast der Regierungsrat mit der EKS lieber im weiter entfernten Thurgau.

 

Begründet wird dieses Vorgehen vom Regierungsrat mit einer Absage der Stadt an eine Zusammenarbeit mit dem EKS. In der Antwort zur kleinen Anfrage von Walter Hotz 2018/1 heisst es: «Im Nachgang an das dringlich überwiesene Postulat [gemeint ist das Postulat von Kantonsrat Markus Müller 2017/6] hat eine Aussprache des Verwaltungsratspräsidenten der EKS AG (Baudirektor) mit den Verantwortlichen von SH Power (Stadtpräsident und Direktor SH Power) betreffend künftige Zusammenarbeit stattgefunden. Das Ergebnis dieser Aussprache lautet mit Bezug auf die künftige Zusammenarbeit wie folgt (und ist in einer schriftlichen Aktennotiz, die von allen Beteiligten als richtig befunden wurde, festgehalten): Für SH Power ist weder eine Zusammenführung/Fusion mit der EKS AG eine Option, noch die Prüfung einer gemeinsamen Netzbetriebsgesellschaft. Die Zusammenarbeit SH Power und EKS AG soll sich auf ausdrücklichen Wunsch von SH Power hin auf eine solche im Rahmen von „Dienstleistungsverträgen oder projektbezogen“ beschränken. Mit diesen klaren Aussagen der Verantwortlichen von SH Power ist eine strategische Partnerschaft bzw. eine strategische Zusammenarbeit zwischen der EKS AG und SH Power zurzeit nicht möglich, weil dies von Seiten SH Power nicht erwünscht ist.»

Diese Aussage erstaunt, zumal SH Power noch im Frühling 2017 – damals noch unter anderen Vorzeichen und ohne EKT – eine gemeinsame Netzgesellschaft mit dem EKS angestrebt und eine Absichtserklärung unterschrieben hatte. Selbst nach dem Rückzug der Stadt aus dem Kooperationsprojekt sagte der Stadtpräsident am 4. September 2017 im Kantonsrat, «dass es für uns nach wie vor sinnvoll wäre, (…) im Bereich der Stromnetze eine engere Kooperation» anzustreben.

[1] Protokoll des Kantonsrates der 17. Sitzung vom 4. September 2017, Seite 765

 

Diese Aussagen sind widersprüchlich. Was gilt nun? Stimmt die Aussage der Kantonsregierung in der Antwort auf die kleine Anfrage? Was hat den Sinneswandel ausgelöst?

 

Um Licht ins Dunkel zu bringen, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Stimmt diese Aussage, welche der Stadtpräsident und der Direktor von SH Power gemäss den Ausführungen
    des Regierungsrates in der Antwort auf die kleine Anfrage gemacht haben?

2. Wurde diese Stellungnahme vom Stadtrat abgesegnet oder liegt die Entscheidungskompetenz für die
     strategische Ausrichtung von SH Power beim Stadtpräsidenten?

3. Welche Strategie hat der Stadtrat für die weitere Zusammenarbeit festgelegt?

4. Liegen zwischenzeitlich die mit dem Prüfungsauftrag angekündigten Synergiepotenziale vor? Falls ja, wie sind
     diese in die Strategie eingeflossen? Falls nein, wann werden die Entscheidungsgrundlagen vorliegen, um eine
     fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen?

5. Aus welchem Gründen gab es keinen Bericht oder Information an den Grossen Stadtrat?

6. Falls die Aussage der Regierung falsch ist, wird der Stadtrat eine Richtigstellung veröffentlichen?

 

Für Ihre umgehende Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.