Ja zum Verhüllungsverbot!
Nutzen wir deshalb die letzten Tage, um nochmals ALLES zu mobilisieren und Unentschlossene zu überzeugen.
Unsere Initiative dreht sich um zentrale Fragen des Zusammenlebens: Wollen wir in der Schweiz Gesichtsverhüllung zulassen, welche die Unterdrückung der Frau symbolisiert? Lassen wir Chaoten gewähren, die ihr Gesicht verhüllen, um andere zu attackieren? Wir sagen: Nein! Lesen Sie das Kurz-Argumentarium «Ja zum Verhüllungsverbot».
Die Erfahrungen aus dem Tessin und dem Ausland beweisen, dass sich Verhüllungsverbote im öffentlichen Raum bestens bewährt haben. Gerade viele arabische Touristinnen würden sich freuen, sich bei uns ihrer «Stoffgefängnisse» entledigen zu dürfen!
Freie Menschen zeigen Gesicht
In aufgeklärten Staaten wie der Schweiz gilt: Freie Menschen –Frauen und Männer –blicken einander ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum steht in Konflikt mit freiheitlichem Zusammenleben: Unsere Werte werden mit Füssen getreten, wenn sich Frauen in unserer Gesellschaft nicht mehr als Individuen zu erkennen geben dürfen.
Gebot der Gleichberechtigung
Dass Frauen ebenso wie Männer in der Öffentlichkeit jederzeit ihr ganzes Angesicht zeigen, ist ein Gebot elementarer Gleichberechtigung. Auf der ganzen Welt kämpfen Frauen für diese Freiheit und versuchen unter Inkaufnahme grosser Opfer, dem Zwang zu Verhüllung und Unterwerfung zu entfliehen. Ein Verhüllungsverbot spöttisch als «Kleidervorschrift» abzutun, ist ein Hohn gegenüber allen Frauen, die unter den Auswüchsen eines radikalen Islams leiden.
Für Sicherheit und Ordnung
Unsere Initiative richtet sich ausdrücklich auch gegen jene Verhüllung, der kriminelle und zerstörerische Motive zugrunde liegen. Ein landesweit gültiges Verhüllungsverbot schafft Rechtssicherheit: Die Sicherheitsorgane erhalten Rückenwind und den Auftrag, gegen vermummte Straftäter konsequent vorzugehen.
Kein Konflikt mit Religions-und Meinungsfreiheit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hielt in einem Urteil von 2014 fest, dass das Verbot von Burka und Niqab in der Öffentlichkeit verhältnismässig ist und weder die Religions-noch die Meinungsfreiheit verletzt. Burka und Niqab werden im Koran mit keinem Wort erwähnt: Kein Wunder, lehnt ein Grossteil der Muslime die Ganzkörperverhüllung von Frauen ebenso ab wie die meisten Nicht-Muslime.
Covid 19 tangiert die Initiative nicht
Zur Eindämmung von Covid 19 haben Bund und Kantone bekanntlich verfügt, an bestimmten Orten seien Hygienemasken zu tragen. Diese zeitlich begrenzte Massnahme tangiert unsere Initiative in keiner Weise. Der Initiativtext sieht nämlich Ausnahmen aus gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten, klimatischen (z.B. im Wintersport) sowie aus Gründen des einheimischen Brauchtums (Fasnacht, Volksbräuche) vor.