Ja zur Familieninitiative!
Ein breit abgestütztes, überparteiliches Komitee hat die Argumente für ein Ja zur Volksinitiative «Familieninitiative» vorgestellt.
Mariano Fioretti (Präsident Komitee), Werner Bolli (SVP), Ueli Werner (Junge SVP), Marcel Montanari (JF), Andreas Schnetzler (EDU), Samuel Erb (SVP), Barbara Hermann-Scheck (Junge SVP) und Verena Herzog (SVP) stellten in Kurzreferaten die Pro-Argumente vor. Das Komitee ist überzeugt, dass auch die elterliche Erziehung unsere Wertschätzung verdient, und der Staat nicht ein Familien-modell steuerlich benachteiligen darf. Über die Volksinitiative «Familieninitiative» stimmen wir am 24. November 2013 ab. Impressionen der Medienkonferenz
Eine Schaffhauser Idee wird eidgenössisch!
Schaffhausen hat am 27. September 2009 schon einmal über dieses Thema abgestimmt. Die Initiative wurde von der Jungen SVP lanciert und wurde damals nur ganz knapp abgelehnt (46.6% Ja, 53.6% Nein-Stimmen).
Die kantonale Initiative hatte den Makel, den Fremdbetreuungsabzug abzuschaffen (jemandem etwas wegzunehmen, das er vorher hatte). Die Schweizerische Initiative ist besser: Sie nimmt niemandem etwas weg! Die Kantone sind frei in der Umsetzung, einen Eigenbetreuungsabzug in gleicher Höhe einzuführen.
Was will die Familieninitiative der SVP?
Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft. Die SVP will Familien mit Kindern steuerlich entlasten. Allerdings dürfen diese Steuererleichterungen nicht nur Familien zugute kommen, die ihre Kinder fremd betreuen lassen. Auf diese Weise würden Eltern, die ihre Kinder selbst erziehen, steuerlich benachteiligt. Die SVP setzt sich in allen Bereichen für eine Stärkung der Eigenverantwortung ein und bekämpft jede Tendenz, elterliche Pflichten an den Staat zu delegieren. Es kann deshalb nicht sein, dass Eltern vom Um-stand, dass sie ihre Kinder fremdbetreuen lassen, steuerlich profitieren können, während Eltern, welche sich der Aufgabe der Kinderbetreuung selber stellen, von diesem Steuervorteil ausgeschlossen bleiben.
Fast gleichzeitig mit der Schaffhauser Abstimmung haben die eidgenössischen Räte in der Herbstsession 2009 entschieden, dass die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens 10'000 Franken pro Jahr, für die Drittbetreuung von Kindern vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können (Art. 33 Abs. 3 bzw. Art. 212 Abs. 2bis DBG).
Die Kantone werden mit diesem Bundesbeschluss (Steuerharmonisierungsgesetz) ebenfalls verpflichtet, einen entsprechenden Fremdbetreuungszug auch im kantonalen Recht einzuführen. Die Obergrenze kön-nen sie jedoch frei festlegen. Die SVP ist in den eidgenössischen Räten mit ihrem Antrag, den Betreuungs-abzug allen Familien zugute kommen zu lassen, gescheitert.
Damit trotzdem alle Familien von diesem Betreuungsabzug profitieren können, lancierte die SVP die Volks-initiative «Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen» mit folgen-dem Wortlaut:
Art. 129 Steuerharmonisierung Abs. 4 neu
Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, muss für die Kinderbetreuung mindestens ein gleich hoher Steu-erabzug gewährt werden wie Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen.