Ja zur massvollen Zuwanderung!
In den letzten 13 Jahren sind eine Million Ausländer in die Schweiz eingewandert. Und dies nach Abzug jener, die wieder auswanderten. Was wir seit Einführungdes freien Personenverkehrs mit der EU erleben, ist eine unkontrollierte Massenzuwanderung mit weitreichenden, negativen Folgen für unser Land. Mit der Annahme der «Begrenzungsinitiative» kann das Schweizer Volk diese masslose Zuwanderung wieder selbständig steuern und begrenzen. Ein JA zur Begrenzungsinitiative heisst Ja zu einer massvollen Einwanderung.
Die Konsequenzen der zunehmenden Überbevölkerung unseres kleinen Landes sind gravierend. Für die Zuwanderer der vergangenen 13 Jahre musste eine Fläche im Umfang von 57'000 Fussballfeldern überbaut werden. Das sind 407 Millionen Quadratmeter Natur, die zubetoniert wurden. Dies unter anderem für rund 454’000 neue Wohnungen. Eine Million Zuwanderer bedeuten aber auch 543’000 Autos und 789 Busse mehr auf den Strassen sowie 9Milliarden zusätzlich zurückgelegte Kilometer. Sie verbrauchen 2 Milliarden Kilowattstunden Strom pro Jahr. Dies entspricht der Leistung von an die 500 Gross-Windanlagen. Und schliesslich konsumieren eine Million Zuwanderer jährlich 59 Milliarden Liter Trinkwasser.
Ein JA zur Begrenzungsinitiativeheisst JA zu einer massvollen Zuwanderung. Diese Volksinitiative ist der einzige verbleibende Weg, um eine 10-Milllionen-Schweiz und eine weitere Überlastung unserer Infrastrukturen noch zu verhindern.
Die Schweiz regelte bis zur Einführung der vollen Personenfreizügigkeit im Jahr 2007 die Zuwanderung über Kontingente und Höchstzahlen im Ausländerrecht. Ebenso hatte sie bis zur Öffnung der Grenzen mit der Integration in den Schengen-Raum im Dezember 2008 die Hoheit über die Visumserteilung und die Kontrolle der eigenen Grenzen. Die Wirtschaft, inklusive Landwirtschaft, konnte je nach Wirtschaftslage und Perspektiven Personen aus dem Ausland – und zwar aus der ganzen Welt – rekrutieren. In einem eingespielten Prozess haben Bund und Kantone unter Einbezug der Wirtschaft die Höchstzahlen festgelegt, so wie das heute gegenüber Drittstaaten ausserhalb der EU noch immer der Fall ist. Die Schweiz hat jedoch mit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit mit der EU ab 2007 die Steuerungsmöglichkeiten der Einwanderung aus der Hand gegeben. Mit dem Wechsel von der Kontingentierung zur Personenfreizügigkeit mit der EU hat die Schweiz aufgehört, über ihre eigene Bevölkerungsentwicklung zu bestimmen.
Eine wichtige Frage, die immer wieder auftaucht «Ist die Schweiz nicht auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen?» Selbstverständlich. Seit jeher haben zahlreiche Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz eine neue Heimat gesucht. Die Schweiz ist sicher und stabil. Zudem haben wir Schweizerinnen und Schweizer mit unseren freiheitlichen Rahmenbedingungen eine florierende Wirtschaft hervorgebracht und einen hohen Lebensstandard geschaffen. Bis 2007 konnten wir die Zuwanderung über Kontingente eigenständig steuern. Seit Einführung der Personenfreizügigkeit hat jeder EU-Ausländer, unabhängig von seinen Qualifikationen, einen rechtlichen Anspruch darauf, in die Schweiz einzuwandern. Die Schweiz hat keine Möglichkeit mehr, die Menge oder die Art der Zuwanderung aus der EU zu steuern. Vor 2007warklar, dass ausländische Arbeitskräfte das Land wieder verlassen, wenn sie keine Arbeit mehr haben, d.h. die Aufenthalts- oder Niederlassungs-bewilligung wurde nicht mehr verlängert beziehungsweise aufgehoben. Dies ist heute nicht mehr der Fall. Zusätzlich gilt, dass die Schweiz, um Leute einwandern zu lassen, kein internationales Abkommen braucht. Sie kann immer selbst entscheiden, wen sie ins Land lassen möchte. Zudem sind die Schweizer Arbeitsbedingungen so attraktiv, dass Hochqualifizierte jederzeit gerne zu uns kommen.