Missachtung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit!

20. April 2021 von Hermann Schlatter

Bundesverfassung3
Sicherheitsreferentin Thommen ohne Kommpass?

Für Samstag, den 17. April 2021 war in der Stadt Schaffhausen eine Demonstration geplant, für welche die Stadt vor rund einem Monat die Bewilligung erteilte. Doch kurz davor, am Donnerstag den 15. April 2021, wurde die Bewilligung durch die Stadt zurückgezogen. Begründet wurde die Absage von Stadträtin Christine Thommen (SP) mit fragwürdigen Argumenten, unter anderem mit Kommentaren auf Social Media, darunter teilweise rechtsextremen Äusserungen. Trotz des Rückzugs der Bewilligung reisten am Samstag aus zahlreichen Kantonen rund 1'000 Personen an, die mit Glockengeläute, Schweizer Fahnen, Sprechchören und Banderolen gegen die geltenden Coronamassnahmen friedlich demonstrierten. Obwohl die Teilnehmenden grösstenteils keine Masken trugen, liess die Schaffhauser Polizei die versammelte Menschenmenge gewähren, was in dieser Situation taktisch wohl klug war.

Unverständlich ist hingegen, dass zu Beginn Personen, die keine Maske trugen, weggewiesen wurden. Dies hinterlässt den schalen Eindruck, dass anders Denkende, selektiv vom Geschehen abgehalten wurden, was einer Demokratie und einem Rechtsstaat unwürdig ist.

Zum Geschehen möchte ich vom Stadtrat folgende Fragen beantwortet erhalten:

1. Welche Instanz hatte wann innerhalb der Stadt die Bewilligung für die Demo erteilt? Gab es dazu einen SR-Beschluss, oder wurde der SR zu jenem Zeitpunkt nicht davon in Kenntnis gesetzt?

2. Warum wurde die Demo erst so kurzfristig abgesagt, war doch längst bekannt wie die Veranstaltungen in Liestal, sie fand vor vier Wochen vor der SH Demo statt und Altdorf UR verliefen? Insbesondre trugen die Teilnehmenden auch an diesen Veranstaltungen mehrheitlich keine Masken.

3. Gemäss SN vom 16. April 21 wird Stadträtin Thommen zitiert mit der Aussage «Aufgrund sehr beunruhigender Aktivitäten in den sozialen Medien und den alarmierenden Kommentaren mit teils rechtsextremen Inhalten, habe der Stadtrat aus Sicherheitsgründen so entschieden. Die nicht getragenen Masken waren hier nicht das grosse Thema. In der SN vom 19. April 21 wird Thommen mit der Aussage zitiert «Freiheit darf nicht ohne grosse Not eingeschränkt werden. Und wir haben eine Notsituation». Diese Aussage bezog sich insbesondere auf die nicht getragenen Masken. Sind diese Aussagen nicht widersprüchlich?

4. Wurde die Absage vom Gesamtstadtrat beschlossen oder lag der Beschluss in der Kompetenz von Frau Sicherheitsreferentin Thommen?

5. Wird der Stadtrat inskünftig Bewilligungen, wie z. B. zum 1. Mai oder der Klimajugend, dann ebenfalls nicht erteilen, wenn in den sozialen Medien z. B. linksextreme Kommentare veröffentlicht werden, oder aus der Vergangenheit, insbesondere aus anderen Städten, grosse Krawalle mit Sachbeschädigungen bekannt sind?

6. Nachdem die Veranstaltung äusserst friedlich abgelaufen war und die Teilnehmenden gar ihren Abfall selbst wegräumten, war vor diesem Hintergrund die entzogene Bewilligung nicht eine unnötige, überhastete Aktion mit dem Ergebnis, dass zahlreichen Gleichgesinnten «der Kragen erst recht geplatzt ist» und sich nur deswegen der Demo anschlossen? (Siehe Bericht SN vom 19. April 21)

7. Ist der Stadtrat nicht auch der Meinung, dass das Recht auf Demonstrations-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit Eigenschaften sind, die zu einer gelebten Demokratie gehören und deshalb höher zu gewichten sind als das nicht Tragen von Masken? Denn bei dieser Demo ging es den Teilnehmenden ja gerade darum, dass sie sich gegen die einschränkenden Coronamassnahmen, wozu auch das Maskentragen tragen gehört, wehren. Oder gelten die Grundrechte der Verfassung für den Stadtrat in Krisenzeiten nicht mehr oder nur dann, wenn das Anliegen auf der Linie der Mehrheitsmeinung des Stadtrats liegt?

8. Wer hat für die Kosten der Schaffhauser Polizei und der anwesenden Unterstützungskräfte aus dem Konkordat der Ostschweizer Kantone aufzukommen? Wie hoch werden diese beziffert?