Naturpark - Propagandawalze mit Steuergeldern?

12. November 2019 von Mariano Fioretti

KleinbildNaturparkNein005PRINT Kopie
Innovation wird von klugen und mutigen Köpfen gemacht, nicht von Subventionsjägern.

Manch ein Schaffhauser Stimmbürger staunte nicht schlecht, als er in seinem Briefkasten bereits zum dritten Mal ein teures Propagandaflugblatt vorfand. Die Plakatwände im ganzen Kanton sind mit grossformatigen Propagandaplakaten vollgekleistert. Und auch die Zeitungsverlage verdienen sich mit masslosen Inseraten eine goldige Nase. Das Budget dürfte weit über Hunderttausend Franken betragen. Die Kampagne für den Naturpark stellt sogar den Wahlkampf für die nationalen Wahlen in den Schatten. Beim Naturpark scheint Geld überhaupt keine Rolle zu spielen. Man reibt sich die Augen: Woher kommt nur dieses viele Geld für diese Propagandawalze? Der Naturpark finanziert sich ausschliesslich mit Steuergeldern. Schön aufgeteilt auf Bund, Kanton und Gemeinden (letztere getarnt als Mitgliederbeiträge). Eigentliche Wertschöpfung findet nicht statt. Der Naturpark ist ein eigentlicher Subventionspark. Alle bezahlen, Subventionen fliessen an eine Hand voll Profiteure. Die Vermutung liegt deshalb nahe, dass die masslose Kampagne mit Steuergeldern finanziert wird. Aufgrund der Beantwortung der kleinen Anfrage 2019/33, sind die einzelnen Mitglieder des Regierungsrates nicht abgeneigt, sich in Abstimmungskomitees zu exponieren.

 

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Wie hoch ist das Kampagnenbudget für die Naturpark-Propaganda?

2. Wie viel Steuergelder von Bund, Kanton und Gemeinden fliessen in die Propagandawalze?

3. Wieviel der beabsichtigten 300‘000 Franken Beitragszahlungen an den Naturpark werden durch die Propaganda gleich wieder verbrannt?

4. Warum hat es der zuständige Regierungsrat verpasst, für Ordnung bei der Finanzierung des Naturparks zu sorgen?

5. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass unter diesen Umständen ein fairer Abstimmungskampf mit gleich langen Spiessen eigentlich nicht möglich ist?

6. Ist der Regierungsrat bereit, die Abstimmung unter diesen Umständen abzusetzen und neu anzusetzen (eine Abstimmungsbeschwerde wäre unter diesen Umständen berechtigt)?