Nein zur schädlichen Massentierhaltungsinitiative!
Nein zur Abschaffung der Krankenkassenprämien für Kinder und 2 x Ja zu den AHV Vorlagen!
Die SVP des Kantons Schaffhausen fasste die Abstimmungsempfehlungen für den 25. September 2022. Auf kantonaler Ebene sagt die SVP nein zur Abschaffung der Krankenkassenprämien für Kinder. Auf Eidgenössischer Ebene wird die Zusatzfinanzierung der AHV und die Änderung des Bundesgesetz über die AHV sowie die Änderung des Bundesgesetz zur Verrechnungssteuer von der SVP zur Annahme empfohlen, ein klares Nein gibt es für die schädliche Massentierhaltungsinitiative.
Parteipräsidentin Andrea Müller durfte rund 50 Mitglieder und Gäste zur Parteiversammlung im Storchensaal Wilchingen begrüssen. Anschliessend überbrachte Gemeindepräsidentin Virginia Stoll die Grussbotschaft der Gemeinde Wilchingen und zeigte sich sehr erfreut, dass die SVP für ihre Parteiversammlung die schöne Gemeinde Wilchingen ausgewählt hat.
Zu diskutieren gab die linke Volksinitiative zur Abschaffung der Krankenkassenprämien für Kinder. Fraktionspräsident Peter Scheck führte in das Thema ein und verglich die Initiative mit dem trojanischen Pferd. Die Initiative sieht vor, dass die Krankenkassenprämien für Kinder bis 18 Jahren vollumfänglich durch den Kanton und die Gemeinden erstattet werden. Die Versuchung ist sicher gross, dem trojanischen Pferd zu vertrauen oder zu verfallen. Doch die Kosten von rund 8 Millionen Franken jährlich, müssten mit Steuergelder von Kanton und Gemeinden gedeckt werden. Die Volksinitiative begünstigt nur sehr gut verdienende Eltern, welche es wirklich nicht nötig haben. Die Versammlung lehnt die Volksinitiative mit 2:39 bei 3 Enthaltungen ab.
Ständerat Hannes Germann stellte die beiden AHV Vorlagen (Zusatzfinanzierung der AHV durch MWST Erhöhung und die Änderung des Bundesgesetz über die AHV) vor. Die Reform zur Stabilisierung der AHV soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor. Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht und mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert. Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der MWST. Der reduzierte Satz wird von 2,5 auf 2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent. Diese Erhöhung der MWST generiert bis 2032 Mehreinnahmen von ca. 12,4 Milliarden Franken. Die Einsparungen werden rund 4,9 Milliarden Franken ergeben und würde die AHV mit 17,3 Milliarden Franken entlasten. Wichtig zu wissen ist, dass diese Änderungen nur umgesetzt werden können, wenn beide Vorlagen angenommen werden. Die Versammlung stimmt der Zusatzfinanzierung der AHV durch MWST Erhöhung und der Änderung des Bundesgesetzes über die AHV mit 43:2 bei 1 Enthaltung zu.
Die Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer wurde ebenfalls duch Ständerat Hannes Germann vorgestellt. Schweizer Unternehmern finanzieren sich u.a. mittels Anleihen. Weil nun aber diese Obligationen mit einer VST von 35% belegt sind, erfolgt die Finanzierung über ausländische Finanzplätze. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird. Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Starke Abnahme in der Schweiz in den letzten 10 Jahren. Luxemburg (16mal kleiner als die Schweiz) hat ein Anleihevolumen, das 190-mal so gross ist wie jenes der Schweiz. Es geht also darum, dieses Geschäft wieder in die Schweiz zurückzubringen. Ausfälle sind minim (2-stelliger Millionenbereich). BR und ESTV rechnen mit Mehreinnahmen von jährlich 490 Mio. Fr. Ein Geschäft, das wir gar nicht mehr haben, kann auch zu keinen weiteren Verlusten führen. Hingegen sollen Anleihen im Wert von 115 Milliarden in die Schweiz zurückgeführt werden – damit die Wertschöpfung aus diesem Anleihen Geschäft wieder in der Schweiz stattfindet. Gut für den Wirtschaftsplatz, gut für den Steuerzahler. Wir müssen die Schweiz wieder in die Pole-Position bringen. Die Versammlung stimmt der Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer mit 44:2 zu.
Die Massentierhaltungsinitiative wurde durch Martin Hübscher Kantonsrat SVP (ZH) vorgestellt. Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Kein anderes Land kennt Höchstzahlen für die Tierhaltung. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühner oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will die Massentierhaltung verbieten, weil aus Sicht der Initianten dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Wir schauen 7 Tage die Woche zu unseren Tieren und das Tiewohl liegt uns sehr am Herzen. Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen. Diese müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen. Dadurch wären auch die Importe betroffen und hätten aufwendige Kontrollen in ausländischen Betrieben zur Folge. Ein Importverbot für Produkte ohne Bio-Standard in der Tierhaltung wäre nur mit sehr grossem Aufwand durchzusetzen. Lebensmittel tierischer Herkunft würden verteuert und den Einkaufstourismus noch fördern. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die Versammlung lehnt die Volksinitiative mit 46:0 bei 1 Enthaltung klar ab.