Stadtpräsident Peter Neukomm auf Abwegen?
Unser Stadtpräsident vertritt die Öffentlichkeitsverordnung, nicht im Sinne des Stadtrates!
Nun also wissen wir es: Unser Stadtpräsident vertritt die Öffentlichkeitsverordnung, nicht im Sinne des Stadtrates und der grossen Mehrheit der Parlamentsmitglieder, immerhin war das Stimmenverhältnis im Parlament 26 gegen 4 für die Öffentlichkeitsverordnung. In den Schaffhauser Nachrichten vom 7. September 2018 können wir Stadtbewohner lesen: „Für den Stadtrat gehe keine Welt unter, wenn die Verordnung an der Urne scheitern würde“. Nur einen Tag später kann der Tageszeitung entnommen werden: „Stadtrat empfiehlt ein Ja zur Öffentlichkeitsverordnung“. Die Glaubwürdigkeit des Stadtrates und des Stadtpräsidenten ist doch davon abhängig, wie ein Exekutivmitglied gegen aussen auftritt. Auch dann, wenn die Platzmedien in einer gemeinsamen Erklärung einen „Weltuntergang“ bei einer Annahme der Verordnung des Öffentlichkeitsprinzips heraufbeschwören. Wie sollen die Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner von einer bestimmten Politik überzeugt werden, wenn publik wird, dass der vorderste Mann im Stadtrat, unser Stadtpräsident, sich wie eine „Windfahne“ verhält und in gröbster Weise das Kollegialprinz im Eigeninteresse fahrlässig verletzt.
Verwunderlich ist die Pirouette des Stadtpräsidenten auch deshalb, weil die Vorlage in seinem Referat ausgearbeitet wurde. Es ist nicht so, dass die parlamentarische Spezialkommission die Vorlage verschärft hat. Im Gegenteil: Der Stadtpräsident hätte die Vorlage auch weniger restriktiv ausgestalten können, wollte dies aber nicht. Dass der Stadtpräsident jetzt seine eigene Vorlage als „nicht zwingend nötig“ bezeichnet erstaunt umso mehr. Es ist nicht das erste Mal, dass Stadtpräsident Neukomm versucht sein linkes Gedankengut durchzusetzen. Sein Verhalten scheint mir geradezu verwerflich und eines Stadtpräsidenten nicht würdig! Das Problem für uns Politiker ist, dass es fast keine Sanktionsmöglichkeiten für ein solches Verhalten gibt. Erst im Jahr 2020, bei den Gesamterneuerungswahlen, können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger handeln und darauf achten Personen zu wählen die das Kollegialprinzip hoch halten. Heute können wir unserem Unwillen kundtun in dem wir ein Ja zum Öffentlichkeitsprinzip in die Urne legen.