Städtischer Jahresgewinn sinnvoll für den Hallenbad-Neubau einsetzen!
Grossstadtrat Thomas Stamm und Mitunterzeichnende fordern in einem Postulat, dass der erwartete Jahresgewinn 2021 von rund 20 Mio. Franken für den Hallenbad-Neubau beiseite gelegt wird.
In den letzten Jahren konnten dank sprudelnden Steuererträgen der juristischen Personen jeweils erfreuliche Jahresabschlüsse realisiert werden. Auch 2021 wird gemäss Novemberbrief des Stadtrates ein Ertragsüberschuss in der Grössenordnung von rund 20 Mio. Franken vorhergesagt. Diese erfreuliche Ausgangslage muss nachhaltig für unsere kommenden Generationen genutzt werden. Nebst anderen Investitionsprojekten steht ein grosses Generationenprojekt in der Pipeline: Der Neubau des Hallenbades der KSS.
Gemäss ersten Schätzungen wird das neue Hallenbad Investitionen von rund 80 Mio. Franken auslösen, welche die Stadt grundsätzlich alleine stemmen muss. Auch wenn
sich der Kanton beteiligt, wird die Investition die Stadtrechnung über Jahre mit Abschreibungen von um die zwei Millionen belasten.
Dieses Postulat lädt den Stadtrat ein zu prüfen, den sich abzeichnenden Überschuss der Jahresrechnung 2021 der Stadt Schaffhausen vollumfänglich einer finanzpolitischen Reserve für den Hallenbadneubau der KSS zuzuweisen. Mit der finanzpolitischen Reserve soll die Belastung der künftigen Jahresrechnungen durch die Abschreibungstranchen abgefedert werden.
Begründung:
Eine Investitionssumme von rund 80 Mio. über den laufenden Haushalt der Stadt zu finanzieren, ist
eine grosse Herausforderung. Die Folge könnten Objektsteuern oder langfristige Steuererhöhungen sein. Somit würden kommende Generationen über Jahre an den Folgekosten dieser Investition leiden. Dieses Postulat soll mithelfen, die kommende finanzielle Belastung als Folge des Hallenbadneubaus für unsere Kinder und Enkel möglichst tief zu halten. Mit der Verwendung des Überschusses kann vorausschauend und verantwortungsvoll eine Finanzierungssituation geschaffen werden, die die kommende Generation über Jahrzehnte entlastet. Den Investitionsentscheid treffen, aber die Finanzierungslast auf die kommende Generation zu überwälzen, wäre hingegen unverantwortlich und schadet dem Wohlstand unserer Kinder und Enkel. Beispiele aus den Gemeinden, welche über Jahrzehnte durch Objektsteuern an Lebensqualität verloren haben, gibt es genügend.
Eine solche finanzpolitische Reserve hat nur Vorteile:
1. Mit der finanzpolitischen Reserve können wir den Hallenbadneubau zumindest teilweise vorfinanzieren. Damit trägt die Generation die finanzielle Hauptlast, welche auch den Investitionsentscheid gefällt hat.
2. Mit der finanzpolitischen Reserve wird die Abschreibungslast langfristig gesenkt und entlastet unsere kommenden Generationen merklich.
3. Eine tragfähige Finanzierung verbessert die Mehrheitsfähigkeit des Generationenprojektes Hallenbadneubau der KSS signifikant.
4. Die KSS bedeutet Lebensqualität und der Hallenbadneubau ist ein Generationenprojekt, welches den Wohnstandort Schaffhausen qualitativ verbessert. Dies kann aber nur mit einer erträglichen Steuerlast der städtischen Bewohnerinnen und Bewohner einhergehen.
Ich lade den Grossen Stadtrat herzlich ein, dieses Postulat zu überweisen und den Weg für eine tragfähige Finanzierung dieses Generationsprojektes frei zu machen. Im Sinne aller Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Schaffhausen.