Subventionen

Leserbrief von Kantonsrat Walter Hotz

9. August 2017 von Walter Hotz

Stars in town756995306v12Big606x300px
Aus dem RSE-Projekt Topf Subventionen erhalten.

In der Samstagsausgabe der SN vom 5. August 2017 schreibt Redaktor Daniel Jung in seinem Artikel - Was Sie über „Stars in Town“ nicht wussten – spannende 10 Punkte über Neuigkeiten zum Festival auf dem Herrenacker. Interessant wäre es jedoch auch zu lesen gewesen, wenn dem Steuerzahler die volle Wahrheit über die staatlichen Finanzierungen an die private Firma „Stars in Town AG“, offen gelegt worden wäre. Fakt ist nämlich, dass über ein RSE-Projekt rund ½ Million Franken (Bund 250‘000 Franken / Kanton 250‘000 Franken) gesprochen worden ist, und dass der Regierungsrat in den letzten 3 Jahren aus dem Lotteriegewinn-Fonds die private Aktiengesellschaft mit rund ¼ Million Franken subventioniert hat. Zudem, und das ist kaum zu glauben besteht eine Defizitgarantie bzw. Schlechtwetterrisikogarantie im Umfang von 50‘000 Franken. So ist es geradezu ein Hohn, wenn im Artikel unter Punkt 10 „Das Wetter ist wichtig, wird aber nicht versichert“ zu lesen ist: Sie ziehen es vor (Stars in Town AG), die hohen Versicherungsprämien einzusparen und stattdessen Rückstellungen anzulegen.

Es wird langsam Zeit, dass sich der Regierungsrat ernsthaft Gedanken macht, wie Subventionen in Zukunft umsichtig und verantwortungsvoll vergeben werden. Gerade gewinnorientierte Unternehmungen im Kulturbereich, wie es sich am Beispiel Stars in Town AG zeigt, verstehen es immer wieder Vergünstigungen für sich durchzusetzen und diese unter das Deckmänteli des Gemeinwohls zu kleiden. Sind nämlich staatliche Mittel einmal gewährt, so zeigt es die Vergangenheit, tritt für die Kulturbetriebe ein Gewöhnungseffekt ein und die Subventionen werden von den Kulturschaffenden zum rechtmässigen Besitzstand erklärt. Wenn der Regierungsrat kulturelle, gesellschaftliche Vorhaben als förderungswürdig ansieht, so muss er dies in Zukunft offen in der Laufenden Rechnung ausweisen und entsprechend an anderer Stelle die Ausgaben kürzen. Die Mitglieder des Kantonsrats sind in der Pflicht, alle gewährten regierungsrätlichen Subventionen kontinuierlich auf den Prüfstand zu stellen und zusammen mit der jeweiligen Leistungsvereinbarung und einer revidierten Bilanz- und Erfolgsrechnung des abgelaufenen Geschäftsjahrs zu prüfen. Ein erster Schritt für den Regierungsrat wäre, zukünftige Subventionen nur noch als Anschubfinanzierungen zu sprechen. Subventionszahlungen und Defizitgarantien an gewinnorientierte Unternehmungen sind in jedem Fall zu unterlassen. „Die - Freibier für alle - Mentalität“ ist in jedem Fall falsch. Die Strategie zur Kulturförderung des Kantons Schaffhausen sollte umgehend überarbeitet und angepasst werden.