SVP bestätigt ihre bisherigen Regierungsräte Cornelia Stamm Hurter und Dino Tamagni für die Regierungsratswahlen!
Die SVP empfiehlt 2x ein Nein zu den Krankenkassenprämeinen-Initiativen! Nein zur Volksinitiative «körperlichen Unversehrtheit». Ja zur Änderung des «Energie- und Stromgesetzes»! Die kantonale Solarstrominitiative schickt sie Bach ab!
Die SVP des Kantons Schaffhausen nominierte an ihrer Partei- und Delegiertenversammlung ihre bisherigen Regierungsräte Cornelia Stamm Hurter und Dino Tamagni für die Regierungsratswahlen und fasste die Empfehlungen für die Abstimmungen vom 9. Juni 2024. Auf Eidgenössischer Ebene sagt die SVP Nein zu den Krankenkassen-Initiativen sowie zur Volksinitiative « Körperliche Unversehrtheit». Ein Ja empfiehlt sie zur Änderung des «Energie- und Stromgesetzes». Auf Kantonaler Ebene lehnt sie die «Solarstrominitiative» einstimmig ab. Hier geht es zu den Impressionen der Nominationsversammlung
Parteipräsidentin Andrea Müller durfte über 90 Mitglieder und Gäste zur Jahresversammlung im Restaurant zum Alten Schützenhaus in Schaffhausen begrüssen.
Im ersten Teil der Versammlung wurden die statutarischen Geschäfte behandelt sowie Roman Schlatter in den Kantonalvorstand gewählt und die bisherigen Regierungsräte Cornelia Stamm Hurter und Dino Tamagni per Akklamation für die Regierungsratswahlen nominiert. Im zweiten Teil der Versammlung wurden die Empfehlungen für die Abstimmung vom 9. Juni 2024 beschlossen.
Ständerat Hannes Germann stellte der Versammlung die Volksinitiative «Max. 10% des Einkommens für Krankenkassenprämien» vor. Diese Initiative fordert, dass die Krankenkassenprämien gedeckelt werden und nicht mehr als 10% des verfügbaren Einkommens ausmachen dürfen. Künftig soll der Bund zwei Drittel der Gesamtausgaben übernehmen. Für den Bund fallen Mehrkosten von ca. 3,5 bis 5 Milliarden Franken pro Jahr an. Die Kantone sollen ein Drittel finanzieren. Woher sollen diese Mittel kommen? Über Steuererhöhungen und allfällige Einsparungen. Wer und wie viele Prämienzahler profitieren, hängt von der späteren Umsetzung durch das Parlament ab. Die tiefsten Einkommen profitieren kaum, denn sie erhalten bereit heute IPV-Beiträge. Die Initiative wirkt nicht dämpfend auf die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, da sie am falschen Ort ansetzt und so werden die Kosten weiter ansteigen. Hannes Germann empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Die Versammlung schickte die Initiative einstimmig Bach ab!
Ständerat Hannes Germann stellte der Versammlung auch die Volksinitiative «Für tiefere Prämien (Kostenbremse-Initiative» vor. Die Initiative fordert, dass der Bund einen Mechanismus einführt, mit dem die Kosten im Gesundheitswesen begrenz werden. Liegt das Kostenwachstum pro versicherte Person zwei Jahre nach Annahme der Initiative um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung, soll der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen Kostenbegrenzungsmassnahmen ergreifen, die ab dem nachfolgenden Jahr wirksam werden. Damit soll erreicht werden, dass sich die Kosten in der OKP entsprechend der schweizerischen Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen entwickeln und die Prämien bezahlbar bleiben. Sogar der Bundesrat befürwortet grundsätzlich das Anliegen der Initiative, das Kostenwachstum in der OKP und die Belastung der Prämienzahler zu bremsen. Allerdings ist die Koppelung an die Lohnentwicklung zu starr. Deshalb haben Parlament und Bundesrat einen Gegenvorschlag verabschiedet. Im Gegensatz zur Initiative berücksichtigt der Gegenvorschlag, dass es nachvollziehbare Gründe für steigende Kosten gibt, wie die Alterung der Bevölkerung oder der medizinische Fortschritt. Wird die Initiative abgelehnt, wird der Bundesrat die vom Parlament beschlossene Änderung in Kraft setzen. Hannes Germann empfiehlt der Versammlung die Initiative zur Ablehnung. Die Versammlung sagt einstimmig Nein zur Initiative.
Die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» wurde durch Ständerat Hannes Germann vorgestellt. Die Initiative verlangt, dass jeder Eingriff in die körperliche und geistige Unversehrtheit einer Person der Zustimmung bedarf. Das Komitee will den Grundsatz der körperlichen Unversehrtheit in der Bundesverfassung erweitern. Eine Verweigerung der Zustimmung darf weder bestraft werden noch dürfen daraus soziale oder berufliche Nachteile erwachsen. Bereits heute ist das Recht jedes Menschen auf körperliche und geistige Unversehrtheit in der Bundesverfassung verankert. Mit der Initiative würde dieser Grundsatz explizit in der Bundesverfassung aufgenommen. Hannes Germann empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Die Versammlung sagt mit 24 Ja / 40 Nein bei 9 Enthaltungen Nein zu Initiative.
Ständerat Hannes Germann stellte das Bundesgesetz «Änderung Energie- und Stromgesetz» vor. Gegen die Änderung des Energie- und Stromgesetzes wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Das Bundesgesetz schafft die Grundlagen, um in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren. Der stark steigende Strombedarf von heute 60 TWh bis ins 2050
90 TWh muss gedeckt werden. Die 16 Wasserkraftprojekte werden vereinfacht realisierbar. Das verringert sowohl die Abhängigkeit von Energieimporten also auch das Risiko von kritischen Versorgungslagen. Die Vorlage umfasst sowohl Förderinstrumente als auch neue Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom und führt eine obligatorische Wasserkraftreserve ein. Klare Vorgaben, wo der Ausbau der erneuerbaren Energien gegenüber der Umwelt- und Naturinteressen Vorrang hat und wo nicht. Die Gegner betonen, dass die Kantone ihre Entscheidungskompetenzen verlieren, da diese an den Bund übergehen. Mit Solar- und Windkraft kann keine Stromlücke geschlossen werden und es entsteht keine Versorgungssicherheit. Im Winter haben wir nur wenige Stromstunden und würde man nur auf Solarenergie setzen, dann brauchte es 5x die Fläche des Zürichsees. Bei Windturbinen müsste man 9000 Stück zubauen oder zusammen 11x die aktuelle Menge. Für Hannes Germann überwiegen die Vorteile und deshalb empfiehlt er ein Ja. Mit 37 Ja / 36 Nein bei 9 Enthaltungen sagt die SVP JA zum Energie- und Stromgesetz.
Die Solarinitiative wurde durch Kantonsrat Martin Schlatter vorgestellt. Der Kanton hat sich mit seinem Anschlusskonzept zur kantonalen Energiepolitik für die Jahr 2018 bis 2023 zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 eine Solarstromproduktion von 100 GWH pro Jahr zu erreichen. Das Potential für die Solarstromproduktion auf den Dächern im Kanton Schaffhausen beträgt 577 GWh pro Jahr. Zusätzlich nutzbares Potenzial von 54 GWh pro Jahr auf Infrastrukturanlagen wie Parkplatze, Abwasserreinigungsanlagen, Bahntrassen Deponien und Abbaugebieten. Alle Dächer sollen mit Solaranlagen bestückt werden. Diese Initiative löst Kosten von über 100 Mio. Franken aus. Wer kommt für diese Kosten auf? Die Strombezüger, welche keine Möglichkeit haben eine Photovoltaikanlage zu realisieren. Also auch die Mieter. Es stellt sich auch die Frage, ob wir genügend Handwerker haben, welche diese Menge an Solarzellen montieren können und wer diese montieren darf. Die Kosten dürfen nicht aus den Augen verloren werden. Welche Kosten kommen auf uns zu und was kostet der Netzausbau und wie hoch fällt die Einspeisevergütung aus? Alles Fragen, für die es noch keine Antworten gibt. Die Initiative ist nicht finanzierbar und deshalb hat auch der Kantonsrat beschlossen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Martin Schlatter empfiehlt die Initiative ebenfalls zur Ablehnung. Die Versammlung lehnt die Initiative einstimmig ab!