SVP empfiehlt einstimmig ein Nein zum Stromfresser-Gesetz!

Die Änderung des Bundesgesetzes «Covid-19-Pandemie» lehnt sie ab. Ja sagt sie für das OECD/G20 Projekt und zur palliativen Spezialversorgung!

22. Mai 2023 von Mariano Fioretti

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Klares Nein zum schädlichen Stromfresser-Gesetz!

Die SVP des Kantons Schaffhausen fasste an ihrer Partei- und Delegiertenversammlung die Empfehlungen für die Abstimmungen vom 18. Juni 2023. Auf kantonaler Ebene sagt die SVP klar ja zum «Kreditbeschluss zur Fortführung der palliativen Spezialversorgung im Kanton Schaffhausen». Auf Eidgenössischer Ebene lehnt sie das schädliche «Stromfresser-Gesetz» klar und deutlich ab. Die Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der «Covid-19-Pandemie» lehnt sie ebenfalls ab. Den Bundesbeschluss über eine Besteuerung grosser Unternehmensgruppen «Umsetzung des OECD/G20 Projekts» unterstützt die SVP einstimmig.

Parteipräsidentin Andrea Müller durfte rund 65 Mitglieder und Gäste zur Jahresversammlung im Restaurant zum Alten Schützenhaus in Schaffhausen begrüssen. Im ersten Teil der Versammlung wurden die statutarischen Geschäfte sowie die neuen Statuten speditiv behandelt. Im zweiten Teil der Versammlung wurden die Empfehlungen für die Abstimmung vom 18. Juni 2023 beschlossen.
Ständerat Hannes Germann stellte der Versammlung den Bundesbeschluss über eine Besteuerung grosser Unternehmensgruppen «Umsetzung des OECD/G20 Projekts» vor. Das OECD/G20 Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft stellt die Schweiz vor gewichtige Herausforderungen. Der Bundesrat will die neuen Besteuerungsregeln einführen, auch wenn die Schweiz dazu weder rechtlich noch politisch verpflichtet ist. Eine Änderung der Bundesverfassung soll die Grundlage für die Ausführungsgesetzgebung schaffen. Mit dieser Vorlage soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in der Schweiz erhalten bleiben. Die Wirtschaftspolitik der Schweiz war in den vergangenen Jahrzenten äusserst erfolgreich und hat der Schweiz zu einem hohen Wohlstand verholfen. Diese Unternehmen haben zahlreiche Arbeitsplätze geschaffen. Zudem tragen diese Unternehmen beträchtlich zum Steueraufkommen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie den Sozialversicherungsabgaben bei. Bei der Ergänzungssteuer handelt es sich um eine direkte Steuer. Ihr Anwendungsbereich beschränkt sich auf grosse Unternehmensgruppen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro erreichen und die Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterschreiten. Gemäss der Vorlage fliessen die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer zu 75 Prozent den Kantonen zu. Diese sollen die Gemeinden angemessen berücksichtigen. Die übrigen 25 Prozent der Einnahmen gehen an den Bund. Dieser soll die zusätzlichen Mittel dazu verwenden, die Attraktivität des Standortes Schweiz zu fördern. Die finanziellen Auswirkungen der Reform lassen sich nicht zuverlässig schätzen. Die Mehreinnahmen belaufen sich auf rund 1 bis 2,5 Milliarden Franken pro Jahr. Davon entfallen 25 Prozent ca. 250 bis 650 Millionen Franken auf den Bund und 75 Prozent also rund 800 Millionen bis knapp 2 Milliarden Franken auf die Kantone. Die Versammlung beschliesst einstimmig die Ja-Parole.
Das Stromfresser-Gesetz wurde durch Nationalrat Thomas Hurter vorgestellt. Die SVP hat erfolgreich das Referendum gegen das Bundesgesetz ergriffen und 103'015 gültige Unterschriften eingereicht. Aus diesem Grund kann die Bevölkerung über dieses gefährliche Gesetz abstimmen. Obwohl wir heute schon zu wenig Strom haben, will das Gesetz Heizöl, Gas, Diesel und Benzin verbieten. Das sind 60 Prozent unseres Energieverbrauchs. Das heisst massiv mehr Strombedarf und tausende Franken Mehrkosten pro Haushalt und Jahr. Die Landschaft würde mit Solarpanels und Windrädern zugepflastert werden und trotzdem wird die Versorgung mit genug bezahlbarem Strom im Winter nicht erreicht. Die Gletscherinitiative wollte ein Verbot von fossilen Brennstoffen. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Netto Null bis 2050. Absenkpfade für Gebäude, Industrie und Verkehr. Das bedeutet konkret: Gebäude 100%, Industrie 90% und Verkehr 100%. Investitionen neu von 387 Milliarden Franken und jährlich 12,9 Milliarden Franken. Gemäss (BFE) Studie weitere 37 Milliarden Franken für Netz-Investitionen. Eine ETH-Studie sieht eine Verteuerung der Energiekosten um 9'000.- Franken pro Person und Jahr vor. Das de facto Verbot für Verbrennungsmotoren bedeutet, dass Autofahren nur noch für wohlhabende möglich sein wird, da sich nicht alle ein teures Elektrofahrzeug leisten können. Die Energieversorgung wird immer unsicherer und die Auslandabhängigkeit nimmt stark zu. Vor allem würde die Abhängigkeit zu China markant ansteigen. Leider liegt uns mit dieser Vorlage kein konkreter und realistischer Plan zum Erreichen der Ziele vor. Man könnte es auch mit einem Flug nach New York vergleichen, bei dem man die Tanks nur zur Hälfte füllt und auf dem Weg auf eine gute Idee hofft. Das käme wohl keinem von uns in den Sinn. Thomas Hurter empfiehlt der Versammlung das gefährliche Gesetz zur Ablehnung. Die Versammlung schickte das Stromfresser-Gesetz einstimmig Bach ab!
Die Änderung des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates «Covid-19-Pandemie» wurde ebenfalls durch Ständerat Hannes Germann vorgestellt. Ausgewählte Bestimmungen desgrösstenteils bis 31. Dezember 2022 befristeten Covid-19-Gesetzes sollen bis im Sommer 2024 verlängert werden, damit bewährte Handlungsinstrumente zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie insbesondere in den Wintermonaten 2023 und 2024 weiterhin zur Verfügung stehen. Für besonders gefährdete Personen können neue Medikamente gegen eine Covid-19-Erkrankung lebenswichtig sein. Da die Schweiz international stark vernetzt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige Länder bei der Einreise wieder ein Covid-Zertifikat verlangen. Viele Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes wurden nicht verlängert und die meisten sind Ende 2022 ausgelaufen. Das Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19 Epidemie (Covid-19-Gesetz) ist seit dem 26. September 2020 in Kraft. Seither wurde es viermal geändert, letztmals im Rahmen der Verlängerung einiger Bestimmungen am 17. Dezember 2021. Das Volk stimmte dem Gesetz beziehungsweise seiner Änderung in zwei Abstimmungen (13. Juni 2021 und 30. November 2021) mit einem Ja-Stimmen-Anteil von jeweils über 60 Prozent zu. Die Versammlung lehnt die Vorlage mit 11 Ja: 44 Nein bei 2 Enthaltungen ab.
Der Kreditbeschluss zur Fortführung der palliativen Spezialversorgung im Kanton Schaffhausen, wurde durch Kantonsrat Pentti Aellig vorgestellt. Palliative Care umfasst die Betreuung und die Behandlung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen und / oder chronisch fortschreitenden Krankheiten oder schweren Behinderungen. Der Schwerpunkt palliativer Betreuung liegt in der Zeit, in der die Heilung der Krankheit als nicht mehr möglich erachtet wird und kein primäres Ziel mehr darstellt. Seit Oktober 2019 bietet der Kanton Schaffhausen im Rahmen eines Pilotprojektes neue spezialisierte Palliative Care Dienste an. Diese umfassen den «mobilen Palliative Care Dienst» der Krebsliga Schaffhausen, das «Hospiz» im Alterszentrum Schönbühl und die «Koordinationsstelle Palliative Care», wahrgenommen durch den Verein palliative-Schaffhausen. Seit 2019 läuft die Pilotphase und im Rahmen der Evaluation wurden die neuen Dienstleistungen überwiegend gut bis sehr gut bewertet. Durch den vorliegenden Kreditbeschluss soll für die Fortführung und die langfristige Finanzierung gesichert werden. Maximal 960'000 Franken pro Jahr ab 2024. Der Kantonsrat hat die Vorlage am 27. Februar 2023 beraten und mit 51:0 Stimmen genehmigt. Pentti Aellig empfiehlt der Versammlung die Ja Parole zu fassen. Die Versammlung fasst einstimmig die Ja Parole. Impressionen zur Delegierten- und Parteiversammlung