SVP sagt klar 3x Nein!
Und schickt das Bau- und Energiegesetz sowie die Ombudsstelle bachab!

Die SVP des Kantons Schaffhausen fasste die Abstimmungsempfehlungen zu den kantonalen Abstimmungsvorlagen für den 18. Mai 2025. Die SVP schickt das «Bau- und Energiegesetz» klar bachab und lehnt das «Ombudsgesetz» deutlich ab. Parteipräsidentin Andrea Müller durfte rund 70 Mitglieder und Gäste zur Parteiversammlung im Restaurant zum Alten Schützenhaus in Schaffhausen begrüssen.
Die Kantonsräte Hansueli Graf pro und Josef Würms contra, stellten die Argumente zur Baugesetzrevision vor.
Hansueli Graf stellte die Notwendigkeit eines neuen und übersichtlichen Gesetzes heraus, das den aktuellen Anforderungen an die Raumplanung gerecht wird und auch in anderen Kantonen bereits erfolgreich praktiziert wird. „Es braucht ein klares Gesetz, um die Raumplanung zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten“, so Graf. Er betonte, dass das Gesetz im Kantonsrat die erforderliche 4/5-Mehrheit nicht erreicht habe, weshalb nun die Stimmberechtigten darüber abstimmen werden. Graf erläuterte, dass das Gesetz Zonen als Instrument der Raumplanung definiere, um festzulegen, was wo und wie zulässig sei. Dies sei besonders wichtig für die Entwicklung von Projekten im Bereich der Energieversorgung. „Die Beschleunigung der Planungs- und Bewilligungsverfahren für Projekte wie Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft, Sonnenenergie und Windenergie ist von kantonalem Interesse und notwendig“, erklärte Graf. Diese Beschleunigung komme sowohl Befürwortern als auch Gegnern zugute, da sie zu einer schnelleren Umsetzung und gleichzeitig einer besseren Transparenz führe. Zudem hob er hervor, dass die Gemeinden bei der Planung angehört werden und ihre Positionen einbringen könnten.
Josef Würms sprach sich jedoch entschieden gegen die Revision aus und warnte vor einer unnötigen Einschränkung der Mitsprachemöglichkeiten der betroffenen Gemeinden. „Die Revision schränkt die Autonomie der Gemeinden erheblich ein“, erklärte Würms. Insbesondere kritisierte er, dass der Regierungsrat künftig auf Grundlage der kantonalen Abfallplanung die Standorte für Deponien und Entsorgungsanlagen sowie auf Grundlage der kantonalen Energiestrategie die Standorte für Energieversorgungsanlagen festlegen könne. „Das bedeutet, dass die Gemeinden keine Entscheidungskompetenzen mehr haben, um sich gegen ungewollte Standorte zu wehren“, so Würms. Darüber hinaus könne das Baudepartement ohne Mitbestimmung der Gemeinden kantonale Nutzungszonen festlegen und Bau- sowie Nutzungsvorschriften erlassen. Würms sah darin eine massive Verschiebung der Kompetenzen vom lokalen auf den kantonalen Bereich, was die Entscheidungsfreiheit und die Rechte der Gemeinden stark einschränken würde. „Wir müssen die Mitsprache der Gemeinden stärken und ihre Autonomie bewahren, um zu verhindern, dass der Kanton beliebige Standorte bestimmen kann“, erklärte Würms abschliessend.
Die Versammlung lehnte das Baugesetz klar mit 1 Ja und 60 Nein bei 5 Enthaltungen klar und deutlich ab!
Das Energiegesetz wurde durch Kantonsrat Hansueli Graf pro und alt Kantonsrat contra vorgestellt.
Hansueli Graf begrüsste das neue «Energiegesetz» als eine notwendige Massnahme zur Schaffung von Ordnung und Übersicht in der Energiepolitik des Kantons. Er hob hervor, dass das Gesetz eine effiziente Nutzung von Energie und klare Rahmenbedingungen für die Energieerzeugung festlege. „Das Gesetz schafft Planungssicherheit für Projekte und sorgt dafür, dass die Versorgungssicherheit und die Nutzung regionaler Ressourcen gestärkt werden“, erklärte Graf. Besonders wichtig sei auch die Begrenzung der Solarpflicht auf grosse Dachflächen, wodurch die Belastung für kleinere Gebäude und Einfamilienhäuser vermieden werde. Er betonte, dass die neue Regelung die Akzeptanz für Windenergieprojekte erhöhen und die frühe Information sowie Mitwirkung der betroffenen Gemeinden sicherstellen soll. „Mit diesem Gesetz wird die Unabhängigkeit der Energieversorgung gefördert und die Nutzung von Solarstrom auf infrastrukturellen Flächen wie Parkplätzen ermöglicht“, fügte Graf hinzu.
Erwin Sutter äusserte Bedenken, dass das «Energiegesetz» über das Ziel hinausgeschossen sei und unnötige Verpflichtungen mit sich bringe. Er kritisierte, dass die Solarpflicht bei Dachsanierungen, die ursprünglich ein zentrales Thema war, nun zwar auf grössere Gebäude mit einer Dachfläche von 300 m² begrenzt sei, aber dennoch zu hohen Kosten für Hausbesitzer und Mieter führen würde. „Diese Kosten würden auf die Mieten abgewälzt und könnten die Sanierungsbereitschaft der Vermieter verringern“, warnte Sutter. Er sprach sich dafür aus, dass die Hausbesitzer selbst entscheiden sollten, welche Sanierungen für ihre Liegenschaften notwendig seien, anstatt durch staatliche Vorgaben zu einer bestimmten Form der Sanierung gezwungen zu werden.
Sutter kritisierte auch, dass das Gesetz den Konsumenten vorschreibe, welche Stromprodukte sie konsumieren müssten, und dass dies einer „staatlichen Umerziehung“ gleichkomme. „Der Markt sollte die Wahl des Stromprodukts regeln, und es ist nicht gerecht, den Endverbrauchern vorzuschreiben, welches Produkt sie zu welchem Preis kaufen sollen“, erklärte Sutter. Er warnte vor steigenden Kosten für Strom, die am Ende wieder die Steuerzahler, Mieter oder Hausbesitzer tragen müssten. „Das Gesetz schafft hohe Kosten und reguliert zu stark, anstatt den Markt entscheiden zu lassen“, so Sutter. Er empfiehlt der Versammlung klar die Nein Parole. Die Versammlung folgte der Empfehlung von Sutter und schickte das Energiegesetz mit 1 Ja und 62 Nein bei 4 Enthaltungen bachab!
Kantonsrat Peter Scheck stellte die Vorlage für das «Ombudsgesetz» vor, das im Zuge der Empfehlungen der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Schulzahnklinik empfohlen wurde. Ziel der Vorlage ist die Schaffung einer niederschwelligen, verwaltungsunabhängigen Anlauf- und Meldestelle, die Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Möglichkeit bieten soll, Missstände in der kantonalen Verwaltung zu melden.
Zentrale Punkte der Vorlage:
Unabhängige Beschwerdestelle: Die neue Ombudsstelle wird eine neutrale und verwaltungsunabhängige Instanz sein, bei der Konflikte zwischen der Bevölkerung und dem Kanton vermittelt werden können. Ziel ist es, eine gerechte und unvoreingenommene Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Möglichkeit der anonymen Meldung:
Personen, die auf Unregelmässigkeiten, Korruptionshandlungen oder andere illegale Aktivitäten in der kantonalen Verwaltung aufmerksam werden, können ihre Hinweise zukünftig anonym übermitteln. So wird sichergestellt, dass die Hinweisgeber vor negativen Folgen geschützt sind und Meldungen nicht unbeachtet bleiben.
Meldeverfahren:
Die Vorlage sieht die Einführung eines strukturierten Meldeverfahrens vor, das es den Bürgern ermöglicht, ihre Hinweise auf einfache und sichere Weise zu übermitteln. Dies soll verhindern, dass Verdachtsmomente ignoriert werden und die Integrität der Verwaltung gewahrt bleibt.
Unterstellung und Anzeigepflicht:
Die Ombudsstelle wird administrativ dem Büro des Kantonsrates und inhaltlich der Justizkommission unterstellt. Eine wichtige Neuerung der Vorlage ist, dass die Stelle nun verpflichtet wird, bei schweren Vergehen Anzeige zu erstatten. Zuvor war dies lediglich als „kann“ Bestimmung vorgesehen, was eine weniger zwingende Handlungsoption darstellte.
Peter Scheck betonte in seiner Präsentation, dass das neue Gesetz nicht nur die Vertrauenswürdigkeit der kantonalen Verwaltung stärkt, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern eine echte Möglichkeit bietet, auf Missstände aufmerksam zu machen, ohne die Sorge um negative Konsequenzen haben zu müssen. „Mit diesem Schritt schaffen wir eine wichtige Grundlage für mehr Transparenz und Vertrauen in die Verwaltung. Die Ombudsstelle wird als Ansprechpartner fungieren, der unabhängig und neutral den Bürgern zur Seite steht“.
Kantonsrat Walter Hotz zeigte im Anschluss die Bedenken zur Schaffung einer Ombudsstelle auf. Natürlich, die Einrichtung einer Ombudsstelle mag auf den ersten Blick als sinnvolle Massnahme erscheinen, doch es gibt gewichtige Argumente dagegen. Die SVP schreibt auf ihre Fahne oder in ihr Parteiprogramm stets: Abbau der Bürokratie!!!
1. Aufweichung demokratischer Strukturen
Eine Ombudsstelle kann demokratisch legimitierte Gremien wie das Parlament oder die Exekutive untergraben, indem sie parallel eine zusätzliche Beschwerdeinstanz schafft, die oft nicht demokratisch gewählt ist.
2. Bürokratischer Mehraufwand und Kosten
Ombudsstellen verursachen erhebliche Kosten für Personal, Infrastruktur und Verwaltung. Diese Mittel könnten effektiver in bestehende demokratische Prozesse oder den Ausbau direkter Anlaufstellen innerhalb der Verwaltung investiert werden. Für die geplante Ombudsstelle im Kanton Schaffhausen ist vorgesehen: Lohnklasse 14 – 17 was ein Regierungsrat verdient.
3. Gefahr der Überregulierung
Mit einer Ombudsstelle wird ein weiteres Kontrollorgan geschaffen, das potenziell bestehende Strukturen schwächt oder doppelt beaufsichtigt. Dies kann zu unnötiger Bürokratie und einer Blockade von Verwaltungsprozessen führen.
4. Unklare Kompetenzen und mangelnde Verbindlichkeit
Ombudsstellen geben häufig Empfehlungen ab, die rechtlich nicht bindend sind. Dies kann zu Enttäuschung bei Bürgern führen und den Eindruck erwecken, dass sie eine „Scheinlösung“ ohne echte Durchsetzungskraft sind.
5. Direkte Demokratie und Bürgernähe sind bereits gegeben
In der Schweiz gibt es mit Initiativen, Referenden und Petitionen starke direktdemokratische Instrumente. Zudem können Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen direkt an Behörden oder politische Vertreter richten. Eine Ombudsstelle ist daher oft überflüssig.
6. Gefahr politischer Instrumentalisierung
Je nach Besetzung kann eine Ombudsstelle parteipolitisch beeinflusst werden oder für spezifische Agenden missbraucht werden. Dies könnte die Neutralität und Unabhängigkeit der Institution gefährden.
Aus all diesen Gründen empfehle ich ein „NEIN“ zur Ombudsstelle.
Die Versammlung die mit 3 Ja und 47 Nein bei 17 Enthaltungen die Nein Parole.