SVP sagt klar Ja zur Krankenkassenprämienverbilligung!

Die grösste Partei des Kantons lehnt die restlichen zwei Vorlagen «Ehepaarsplitting» und «Kapitalabfindungs-Besteuerung», wuchtig ab!

2. Juni 2016 von Mariano Fioretti

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Ja zur massvollen Krankenkassenprämienverbilligung!

Die SVP des Kantons Schaffhausen fasste an ihrer Parteiversammlung die Empfehlungen für die kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 3. Juli. Sie sagt klar Ja zur Krankenkassenprämienverbilligung. Nein zum Ehepaarsplitting, der Kapitalabfindungs-Besteuerung, zum Altersbetreuungs- und Pflegegesetz und zur Änderung des Schulgesetzes. Am Donnerstag trafen sich die SVP Mitglieder zur Parteiversammlung der SVP des Kantons Schaffhausen im Restaurant zum alten Schützenhaus. Im Zentrum standen die kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 3. Juli.

Interimspräsident Pentti Aellig forderte die Parteimitglieder auf, sich vor allem bei der kommenden Abstimmung für die Vorlage Krankenkassenprämienverbilligung einzusetzen. Ursprünglich sei es darum gegangen, bei Härtefällen den Betroffenen mit den Prämienverbilligungen finanziell Unterstützung zu leisten. Nun sei es aber im Kanton zu einer grossangelegten Steuerumverteilung gekommen. Fast ein Drittel aller Schaffhauser beziehen Prämienverbilligungen und belasten Gemeinde und Kanton. Die Ausgaben steigen um jährlich rund 4 Millionen Franken. Weil Gemeinden und Kanton für ausgeglichene Rechnung verantwortlich sind, müssen sie schlussendlich in anderen Bereichen Einsparungen vornehmen.

Alle Vorlagen wurden von Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel vorgestellt.

Die Vorlage «Krankenkassenprämienverbilligung» sieht vor, dass die Ausgaben stabilisiert werden und nicht jedes Jahr um 4 Millionen Franken (zwei Steuerprozente) ansteigen. Es soll wieder eine gesunde und dem schweizerischen Durchschnitt angepasste Verbilligung ausbezahlt werden. Personen, welche Ergänzungsleistungen beziehen, sind von dieser Massnahme selbstverständlich nicht betroffen. Eine vernünftige Umverteilung wird befürwortet. Rosmarie Widmer Gysel empfiehlt der Versammlung die Ja Parole.

Die Versammlung folgte der Empfehlung von Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel und Stimmte der Vorlage einstimmig zu.

Beim «Ehepaarsplitting» will man mit der Senkung des Divisors von aktuell 1,9% auf 1,8% Ehepaare stärker besteuern. Es ist klar, dass dies eine Steuererhöhung ist, doch auch diese Massnahme ist ein Bestandteil des Entlastungsprogramms. Diese Massnahme generiert für den Kanton Mehreinnahmen von rund 1,3 Mio. Franken und für die Gemeinden ca. 1,1 Mio. Franken. Rosmarie Widmer Gysel empfiehlt der Versammlung die Ja Parole.

Die Versammlung lehnte die Vorlage wuchtig ab.

Die «Kapitalabfindungs-Besteuerung» ist ebenfalls ein Bestandteil des Entlastungsprogramms und soll mithelfen den Staatshaushalt wieder ins Lot zu bringen. Mit der Erhöhung um 25% des aktuellen Steuersatzes, fliessen jährlich 923‘000 Franken mehr Steuergeld in die Staatskasse. Steuerpflichtige welche sich ihre 3 Säule a auszahlen lassen, sollen künftig mit einem höheren Steuersatz besteuert werden. Rosmarie Widmer Gysel empfiehlt der Versammlung die Ja Parole. Die Versammlung lehnte auch diese Vorlage wuchtig ab.

Bei der Änderung des «Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes» soll die Tarifregelung für Akut- und Übergangspflege neu geregelt werden. Neu entstehen ab dem 14 Pflegetag für Patienten und Gemeinden Mehrkosten und für den Kanton eine Entlastung von Fr. 300‘000.- pro Jahr. Diese Massnahme ist ebenfalls ein Bestandteil aus dem Entlastungsprogramm und für den Kanton sehr wichtig. Regierungsrätin Rosmarie Widmer empfiehlt der Versammlung die Ja Parole zu fassen. Die Versammlung folgte der Empfehlung von Rosmarie Widmer Gysel und stimmte der Vorlage klar zu.

Die Änderung des Schulgesetzes «Einschränkungen schulischer Freifächer» sieht eine Reduktion des Freifachangebotes vor. Künftig soll an der Kantonsschule nur noch ein Freifach kostenlos sein. Wer weitere Freifächer besuchen möchte, der bezahlt jährlich 100 Franken pro zusätzlichem Freifach. Mit dieser Massnahme wird eine Einsparung von rund 290‘000 Franken pro Jahr erreicht. Deshalb empfiehlt Regierungsrätin Rosmarie Widmer Gysel die Vorlage zur Annahme. Die Versammlung stimmte der Vorlage einstimmig zu.