SVP sagt klar Nein zur gefährlichen 13. AHV-Rente!
Und beschliesst Stimmfreigabe für die Renteninitiative!
Die SVP des Kantons Schaffhausen fasste die Abstimmungsempfehlungen zu den nationalen Abstimmungsvorlagen für den 3. März 2024. Die SVP sagt deutlich nein zur «13. AHV-Rente» und beschliesst Stimmfreigabe für die «Renteninitiative». Hier geht es zum Kurzargumentarium zur 13. AHV-Initiative
Parteipräsidentin Andrea Müller durfte rund 60 Mitglieder und Gäste zur Parteiversammlung im Restaurant zum Alten Schützenhaus in Schaffhausen begrüssen. In ihrer Begrüssungsrede machte sie unter anderem auf die extrem gestiegenen Staatsausgaben aufmerksam. Diese haben sich seit 1996 auf knapp 90 Milliarden Franken verdoppelt. Die soziale Wohlfahrt steigt pro Jahr um 5% und ist mit 34% der grösste Brocken seit 1990. Aber auch die massive Zuwanderung geht immer weiter. Seit 2002 sind netto 1,5 Millionen Personen in die Schweiz zugewandert. Deshalb braucht es die SVP im Wahljahr 2024 mehr denn je.
Ständerat Hannes Germann stellte die Volksinitiative «13. AHV-Rente» vor. «Der schweizerische Gewerkschaftsbund fordert mit seiner Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» eine Erhöhung der AHV-Rente. Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments empfehlen die Initiative zur Ablehnung. Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen wird die AHV bereits ab 2030 ins Minus kippen. In wenigen Jahren droht ein Finanzierungsloch von über 3 Milliarden Franken im Jahr – obwohl auf Anfang 2024 die Mehrwertsteuer bereits von 7,7 auf 8,1 Prozent gestiegen ist, ebenfalls zur Finanzierung der AHV. Die 13. AHV-Rente würde alle Einsparungen, die durch die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre erzielt wurden, wieder zunichtemachen. Laut Berechnungen von Finanzministerin Karin Keller-Sutter wird die linke AHV-Initiative zu 5 Milliarden Franken Mehrkosten im Jahr führen. Woher dieses Geld kommen soll, verschweigen die Initianten. Klar ist: Der Bund hat kein Geld. Schon ab 2026 fehlen 3 Milliarden Franken in der Kasse. Um die 13. AHV-Rente zu finanzieren, so Keller-Sutter, müssten die Mehrwertsteuern erhöht werden. Im Klartext heisst das, dass das Leben für alle teurer wird. Die 5 Milliarden für die 13. AHV-Rente müssen finanziert werden. Naheliegend ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer – eine Konsumsteuer, die besonders die tieferen Einkommen betrifft. Die Mehrwertsteuer müsste um rund 1.5% erhöht werden. Das heisst pro Kopf 555 Franken höhere Mehrwertsteuern. Ein vierköpfiger Haushalt müsste mit einer zusätzlichen Belastung von 2'220 Franken im Jahr rechnen. Die Mitfinanzierung der linken AHV-Initiative durch höhere Lohnabzüge macht die Sache nicht besser: Man würde damit alle Arbeitnehmenden strafen, die jetzt schon den grössten Teil der AHV bezahlen. Darunter würden besonders junge Familien und Alleinerziehende leiden, die heute schon mit steigenden Mieten und Krankenkassenprämien sowie mit hohen Energiekosten zu kämpfen haben. Ein Vorschlag der SVP lautet, auf die AHV-Rente keine Steuern mehr zu erheben. Die Rentner hätten dadurch ungefähr gleich viel Geld zur Verfügung, wie bei einer 13. AHV-Rente – allerdings ohne Mehrkosten und Steuererhöhungen». Hannes Germann empfiehlt der Versammlung die Volksinitiative «13. AHV-Rente» zur Ablehnung. Die Versammlung sagt klar mit 1 Ja und 49 Nein bei 8 Enthaltungen klar Nein zur «13. AHV-Rente».
Andreas Gnädinger stellte die Volksinitiative «für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative» vor. «Die Initiative fordert das Rentenalter 66 für beide Geschlechter und eine anschliessende Koppelung des Rentenalters an die durchschnittliche Lebenserwartung der Schweizerischen Wohnbevölkerung, um die AHV langfristig zu finanzieren und die Renten zu sichern. Die heutige Ungleichbehandlung der Geschlechter im erwähnten Bereich soll behoben werden indem das Rentenalter für Frauen um 4 Monate pro Jahr und dasjenige der Männer um 2 Monate pro Jahr erhöht werden. Im Falle einer Annahme der Initiative im Jahr 2024 würde damit das Rentenalter beider Geschlechter im Jahr 2033 angeglichen sein und bei 66 Jahren liegen. Anschliessend soll das Rentenalter jährlich in Schritten von höchstens 2 Monaten an die Lebenserwartung angepasst werden. Auf die Finanzierung der AHV hätte die Initiative positive Auswirkungen. Bei einer schrittweisen Erhöhung des Rentenalters wäre zu erwarten, dass Männer und Frauen länger auf dem Arbeitsmarkt bleiben und dementsprechend länger Beiträge bezahlen. Bei einer hypothetischen Annahme der Initiative im Jahr 2024 würden die Ausgaben im Jahr 2030 um rund 2 Milliarden Franken reduziert werden. Auch mit dieser Erhöhung des Rentenalters könnte jedoch nicht verhindert werden, dass das Niveau des AHV-Ausgleichsfonds sinkt. Der Stand des Ausgleichsfonds würde sich zwar auch mit der Initiative – zumindest vorübergehend – auf 90 Prozent im Jahr 2032 reduzieren. Eine Erhöhung des Rentenalters würde die AHV somit entlasten, dennoch könnte sie deren Finanzierung ohne zusätzliche Massnahme nicht nachhaltig sichern. Die heutige Ungleichbehandlung beim Rentenalter soll mit der Vorlage zur AHV 21 behoben werden. Mit dieser soll das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre angehoben werden und somit an dasjenige der Männer angeglichen werden. Es ist nicht sinnvoll, die längerfristige Finanzierung der AHV nur mit einer einzelnen Massnahme sicherzustellen. Vielmehr ist ein ausgewogener Mix an einnahmen- und ausgabenseitigen Massnahmen anzustreben». Für die «Renteninitiative» beschloss die Versammlung die Stimmfreigabe.