Volk und Parlament umgehen?
Erziehungsrat verabschiedet die flächendeckende Einführung der Integrativen Schulform (ISF) und die Regierung soll die Umsetzung ohne Gesetz anordnen?
Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsrätinnen und Regierungsräte
Der Erziehungsrat beauftragt das Erziehungsdepartement einen Plan zur Umsetzung der Integrativen Schulform zu erarbeiten. Der Erziehungsrat will ohne eine Gesetzesgrundlage die Gemeinden zur flächendeckenden Einführung der Integrativen Schulform verpflichten.
Die Stadt Schaffhausen konnte nur einen Schulversuch für ISF lancieren, da die Gesetzesgrundlage fehlte. Das Volk hat mit aller Deutlichkeit eine Revision des Schulgesetzes abgelehnt. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Somit fehlt die gesetzliche Grundlage, welche ein solches Diktat von oben ermöglichen würde.
Im aktuellen und geltenden Schulgesetz vom 27. April 1981 (410.000) Art. 21 Absatz 1-4 wird weder ISF erwähnt noch kann aus dem Wortlaut abgeleitet werden, dass die flächendeckende Einführung der Integrativen Schulform zulässig sein könnte. Vielmehr ergibt sich klar aus Art. 21 Schulgesetz, dass das Schulgesetz die Separation, nicht aber die Integration vorsieht.
Schulgesetz vom 27. April 1981 (410.000) Art. 21 Absatz 1-4
1 Die Schulen fördern durch besondere Massnahmen Schüler, die in ihrer Lernfähigkeit benachteiligt sind.
2 Für Schüler der Primar- und Orientierungsschule, die dem Unterricht in der Klasse auf die Dauer nicht zu folgen vermögen, werden Sonerklassen eingerichtet.
3 Schüler, die in ihrer Lernfähigkeit benachteiligt sind (Sprachgebrechen, Fremdsprachigkeit, u.a.m.), werden durch besonderen Unterricht gefördert.
4 Die Einrichtung von Sonderklassen und besonderem Unterricht sowie das Zuweisungsverfahren werden durch Verordnung des Erziehungsrates geregelt.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. Teilt der Regierungsrat die rechtliche Einschätzung, dass die Gesetzesgrundlage im Schulgesetz zur flächendeckenden Einführung von ISF fehlt?
2. Ist dem Regierungsrat bewusst, dass zuerst die Gesetzesgrundlage geschaffen werden muss, bevor man die Gemeinden zu ISF verpflichten kann?
3. Wird der Regierungsrat zuerst eine Vorlage für eine Schulgesetzrevision ausarbeiten? Wenn ja, wann?
4. Wie will der Regierungsrat nun weiter vorgehen?
5. Wird der Regierungsrat das Vorhaben stoppen und die Gemeinden darüber informieren?
6. Aus welchem Grund wurde nicht wie üblich eine Vorlage zur Einführung von ISF ausgearbeitet?
7. Wollte der Erziehungsrat resp. das Erziehungsdepartement die Einführung von ISF am Parlament und dem Volk ohne Gesetzesgrundlage vorbeischmuggeln, resp. eine Volksabstimmung umgehen?
8. Welche Kosten kommen mit ISF auf den Kanton und die Gemeinden zu?
Für Ihre umgehende Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.