Vorkaufsrecht der EKS-Aktien ausüben!
Wahrnehmung des Vorkaufsrechts für die EKS-Aktien von der AXPO
Der Regierungsrat wird beauftragt, das Vorkaufsrecht der EKS-Aktien von der AXPO wahrzunehmen und deren Aktienanteile käuflich zu erwerben. Alle EKS Aktien in Kantons Besitz müssen im Eigentum des Kantons bleiben bis die hängigen Vorstösse betreffend EKS erledigt sind.
Begründung:
Für die Weiterentwicklung der Strategie des kantonalen Elektrizitätswerks, unter Berücksichtigung der vom Postulenten als richtig empfundenen Monopolstellung betreffend Elektrizitätsnetz, ist das Eigentum der Aktien und damit eines Anteils am genannten Monopolnetz strategisch von entscheidender Bedeutung.
Gerade was die Zusammenarbeitsmöglichkeiten betrifft, spielt es eine grosse Rolle, wer mit wieviel am Aktienpaket beteiligt ist. Das haben die kürzlich geführten Diskussionen im Kantonsrat deutlich gezeigt.
Jetzt besteht die Möglichkeit, den aktuellen Zustand mit mehreren Eigentümern, der zukünftige Entwicklungen und Zusammenarbeiten behindert, zu korrigieren. Gerade für dringend nötige Lösungen und die Zusammenarbeit mit der Stadt wäre ein neuer externer Aktienbesitzer geradezu wieder ein Hemmschuh, der die seit bald zwei Jahrzehnten blockierte weitergehende Zusammenarbeit weiterhin schwierig machen würde.
Dem Kantonsrat wurde bisher jegliche Information über Kaufpreis vorenthalten. Es kann aber angenommen werden, dass sich das Investitionsvolumen verantworten lässt und die zu erwartende Ausschüttung, welche jedes Jahr der Kantonsrechnung gutgeschrieben werden wird, zudem sehr attraktiv ist.