Junge SVP sagt NEIN zur Personenfreizügigkeit
Die Junge SVP des Kantons Schaffhausen hat an ihrer Mitgliederversammlung die NEIN-Parole zur Personenfreizügigkeit gefasst.
Die Junge SVP des Kantons Schaffhausen beschliesst an Ihrer Mitgliederversammlung die NEIN-Parole zur eidgenössischen Abstimmung vom 25. September.
Die Argumente der Befürworter muss die Junge SVP als Augenwischerei bezeichnen. Die propagierte Marktöffnung zum Beispiel ist längst Realität. Seit Mitte Jahr 2004 sind auch die Absatzmärkte der „neuen“ EU Länder für Schweizer Unternehmen geöffnet. Weiter erinnern wir uns: Nach dem JA zu den Bilateralen I musste jeder einzelne Mitgliedsstaat der EU die Verträge “ratifizieren“. Bei einer Kündigung würde es genau gleich ablaufen: Jeder Mitgliedstaat müsste der Schweiz die Bilateralen I kündigen. Die verschiedenen Einzelinteressen unserer Vertragspartner verunmöglicht dies jedoch nahezu. Ob von unserer Wirtschaft benötigte ausländische, qualifizierte und unqualifizierte Arbeitskräfte in den Schweizer Arbeitsmarkt eintreten können, ist einzig eine Frage von Schweizer Gesetzten. Staatsverträge werden dazu keine benötigt.
Personenfreizügigkeit heisst unkontrollierte Zuwanderung. Nach gewissen Übergangsfristen erhält jeder Osteuropäer aus den neuen EU-Ländern einen Rechtsanspruch auf Einwanderung in die Schweiz. Gleichzeitig erfolgt seine uneingeschränkte Gleichstellung mit den Schweizern sowohl auf dem Arbeitsmarkt als auch bezüglich der Ansprüche an unsere Sozialwerke.
Gemäss Freizügigkeits-Vertrag kann sich jedermann während mindestens sechs Monaten allein zum Zweck der Arbeitssuche in der Schweiz aufhalten. Diese Frist kann noch verlängert werden. Jeder, der eine Stelle findet, erhält eine Aufenthaltsbewilligung für mindestens fünf Jahren. Die Aufenthaltsbewilligung gilt generell auch für die Ehegattin, für die gemeinsamen Kinder und die Enkel, aber auch für Eltern und Grosseltern beider Ehepartner. Ausserdem steht jedem EU-Osteuropäer die Möglichkeit offen, jederzeit als Selbständiger in unser Land zu kommen – selbstverständlich ohne Arbeitsvertrag.
Jeder Ost-Zuwanderer wird mit der Personenfreizügigkeit der einheimischen Bevölkerung gegenüber den Sozialversicherungen völlig gleichgestellt. Bezüglich Arbeitslosigkeit gilt: Wer in der Schweiz arbeitslos wird, hat unverzüglich Anspruch auf achtzig Prozent des zuletzt hier bezogenen Lohnes. Zur vorgeschriebenen Mindest-Beschäftigungspflicht von zwölf Monaten sind Arbeitsverhältnisse, die im Herkunftsland bestanden haben, voll anzurechnen.
Die Personenfreizügigkeit beschert der Schweiz massiven Lohndruck. Die Arbeitslosigkeit der hiesigen Bevölkerung wird unter dem Druck billiger Einwanderer aus dem Osten markant ansteigen. So wie das Deutschland seit Monaten erlebt. Den Sozialversicherungen droht allenfalls gar der Kollaps. Die Bilanz ist damit klar: Personenfreizügigkeit mit Osteuropa hätte für die Schweiz katastrophale Auswirkungen.
Junge SVP Schaffhausen