Randenüberfahrt neu gedacht
Randenüberfahrt neu gedacht – neue Lösungsansätze für die Randenüberfahrt
Die Randenüberfahrt ist eine Kantonsstrasse. Mit einer Scheitelhöhe von 847 m ü. M. verbindet sie Beggingen mit Hemmental und ist rund 10 km lang. Die Strecke darf vom motorisierten Privatverkehr befahren werden. Die Strasse ist nicht durchgängig asphaltiert, auf dem Guetbuck nördlich von Hemmental auf Gebiet der Stadt Schaffhausen besteht ein 2.2 Kilometer langer Abschnitt mit Naturbelag.
Der Verkehr darauf führt zu mehrfachen Konflikten. In trockenen Sommern verursacht er eine starke Verstaubung der angrenzenden Landwirtschaftsflächen, aber auch der Wandernden. Der Staub macht die Zerschneidung der Landschaft für Kleintiere noch unpassierbarer. Zunehmend treten auch Konflikte mit anderen Strassenbenutzern wie Velofahrer und Bikerinnen auf. Bei Vereisungen im Winter kommt es zu gefährlichen Situationen, bei Nassschnee zu unangenehmen Begegnungen. Diese Konflikte bestehen schon lange, haben verschiedene Aktivitäten und Planungen ausgelöst, aber nie zu einer umsetzbaren Lösung geführt (siehe Anhang). Eine funktionale Entflechtung ist in diesem aussichtsreichen und attraktiven Abschnitt nicht zielführend.
Im Abschnitt Guetbuck, zwischen Punkt 778 Chrüzwäg und Parkplatz Mäserich ob Hemmental, bleibt einzig die Ausgestaltung einer Kernfahrbahn von 3 m Breite mit einem staubfreien Hartbelag (Bitumen) und mit einem angrenzenden Wanderweg von 2 m Breite mit Naturbelag (Kies-, Grienstreifen), zusammen mit der Durchsetzung der heutigen Tempolimite von 40 Stundenkilometern und einer Sperrung dieses Abschnitts für den motorisierten Individualverkehr an Sonn- und Feiertagen von 9 - 16 Uhr.
Eine solche Kernfahrbahn mit Hartbelag (Bitumen) wurde bei der Auffahrt zum Siblinger Randenhaus 2004 erfolgreich umgesetzt und hat sich seither bestens bewährt. Ein neuer Aspekt unterstützt diesen Lösungsansatz – die erfolgreiche Einführung des Randenbusses ab Hemmental und ab Fahrplanwechsel 2023/2024 auch von Siblingen zum Siblinger Randenhaus. Zudem ist mit dem Galgenbucktunnel die Verkehrssituation vom Klettgau nach Schaffhausen markant verbessert worden. Von Beggingen nach Schaffhausen ist die Fahrt durchs Klettgau oder via Fützen und Bargen nach Schaffhausen nur 5 Minuten länger als über die Randenhochfläche. Die Mitgliederversammlung der Randenvereinigung Schaffhausen hat diesem Kompromiss 2019 nach intensiver Diskussion mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Verein Schaffhauser Wanderwege trägt diesen Vorschlag mit.
Der Stadtrat wird gebeten, diesen Kompromiss zusammen mit dem Kanton zu prüfen und dem Rat Bericht zu erstatten, ob die geforderte Umsetzung vom Kanton mitgetragen wird und somit raschmöglichst umgesetzt werden kann.
Aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen (Strassenverkehrsgesetz) müssen Kantonsstrassen ins Eigentum des Kantons überführt werden. Die Vorbereitungen für die Überführung vom städtischen in Kantonseigentum Vermarkung und Eigentumswechsel sind am Laufen, weshalb die Strassenabschnitte im Geoportal des Kantons Schaffhausen rot markiert sind. Es ist deshalb der ideale Zeitpunkt, dieses politisch brisante Thema im Grossen Stadtrat zu diskutieren und die Umsetzung in Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung dem künftigen Besitzer Kanton in Auftrag zu geben.
Die Randenvereinigung hat in den letzten Jahren intensive Abklärungen getroffen und auch fachlichen Austausch mit kantonalen Fachstellen und dem zuständigen Regierungsrat gepflegt. Nun gilt es, Nägel mit Köpfen zu machen.
Anhang zum Postulat «Randenüberfahrt neu gedacht» Geschichte der umstrittenen Randenüberfahrt
Der letzte politische Vorstoss geht zurück ins Jahr 2014. Am 17. März 2014 haben Kantonsrat Walter Vogelsanger, Beggingen und sechs weitere Mitglieder des Kantonsrats den Regierungsrat mit dem Postulat «Asphaltierung der Randenüberfahrt» aufgefordert, das 2.2 km lange Teilstück der Randenstrasse vom Oberberg bis zum Guetbuck zu asphaltieren. Begründet wurde diese Aufforderung damals, dass beim Befahren der Strasse im Sommer viel Staub entstünde, der nicht nur die Wanderer stören, sondern der auch die Wiesen und Felder der Bauern überziehen würde. Im Winter wäre die Fahrbahn dafür oft matschig und vereist, so dass es für die Autofahrer schwierig wäre, die Parkplätze zu erreichen und das prächtige Alpenpanorama zu geniessen.
Mit der Befürchtung, dass eine Asphaltierung des letzten Teilstücks Chlosterfeld bis zum Guetbuck der Kantonsstrasse noch mehr Verkehr anziehen würde, wurde der Antrag am 2. Juni 2014 vom Kantonsrat mit 24 zu 16 Stimmen abgelehnt. Wie bereits in früheren Jahren.
Nach dem zweiten Weltkrieg überschwemmte die Motorisierungswelle allmählich auch den Randen. An hellen Herbst- und Wintertagen verstopfen Hunderte von Autos die engen Randenwege sowie die Feld- und Waldränder zwischen Beggingen und Hemmental. In den letzten Jahrzehnten entdeckten auch Wanderer und Naturfreunde den Randen als ideales Erholungsgebiet. Beide Entwicklungen, die Wanderbewegung und der Autotourismus, beeinträchtigten sich gegenseitig immer stärker.
Besonders auf dem passähnlichen Übergang Chlosterfeld – Guetbuck – Talisbänkli – Heidenbomm verlaufen der Wanderweg und die Fahrstrasse auf der gleichen Route. Dieser Zustand führt zu unliebsamen Konfliktsituationen, welche nicht nur Wanderer und Automobilisten, sondern auch die Grundeigentümer und die Bewohner von Beggingen und Hemmental beeinträchtigen. Die Strecke Beggingen – Heidenbomm – Guetbuck ist Eigentum der Gemeinde Beggingen. Diese baute 1968 mit Unterstützung des Kantons das ganze Teilstück aus und versah es mit einem Bitumenbelag. Die Strasse Hemmental – Chlosterfeld – Guetbuck war zu jenem Zeitpunkt Eigentum der Güterkorporation Hemmental, an welcher der Staatswald, die Gemeinde Hemmental sowie die Grundeigentümer beteiligt waren. Die Gehrenauffahrt bis zum Chlosterfeld wurde 1968 asphaltiert, das Teilstück Lankholzegg bis Oberberg folgte dann 1974. Auch für diese Arbeiten wurden Kantonsbeiträge aus dem Benzinzollanteil ausgerichtet.
Im kantonalen Strassenrichtplan, Entwurf 1973, zum neuen Strassengesetz war eine Kantonsstrasse von Hemmental über den Guetbuck nach Beggingen enthalten. In der vorberatenden Kommission des Grossen Rates trat eine Mehrheit für diese Randenüberfahrt ein. Eine Minderheit lehnte den Bau einer Autostrasse mit aller Entschiedenheit ab. Nach einer Aussprache mit den beteiligten Gemeinden und den interessierten Organisationen entschied der damalige Baudirektor Ernst Neukomm, das neue Strassengesetz nicht mit der umstrittenen Randenüberfahrt zu gefährden und schlug vor, das Projekt Randenüberfahrt vorgängig einer Volksabstimmung zu unterbreiten. Das auszuarbeitende Projekt sollte folgende Forderungen erfüllen:
· Entflechtung des Fussgänger- und Fahrverkehrs.
· Entlastung der Dorfdurchfahrt und des Gehrenquartiers in Hemmental vom Autoverkehr.
· Schutz der Quellgebiete und Wasserfassungen im Guggental.
Nach dem Studium verschiedener Varianten schlug das kantonale Planungsamt ein Projekt mit folgenden Massnahmen vor:
1. Belassen des bisherigen Wanderwegs Chlosterfeld – Guetbuck – Heidenbomm. Dieser Weg wird für Motorfahrzeuge gesperrt mit Ausnahme des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs. Der Fussweganschluss von Schaffhausen über das Chlosterfeld wird auf einer Länge von ca. 1.5 km nach Osten auf einen Güterweg verlegt.
2. Erstellen einer durchgehenden Fahrstrasse vom Försteracker, unterhalb Hemmental, bis Beggingen unter Umgehung des Wohnquartiers Gehren. Auf einer Länge von 7.7 km können bestehende Feld- und Waldwege benützt werden. Zwei Teilstrecken über das Chlosterfeld und im Brentenhau mit einer Länge von 2.4 km sind neu zu bauen.
3. Entlang der Fahrstrecke werden bereits bestehende Parkplätze erweitert oder neu angelegt. Damit soll vermieden werden, dass die Motorfahrzeuge in den Wiesen und an den Waldrändern abgestellt werden müssen. Das ganze Projekt wurde mit CHF 600'000.— veranschlagt. Als Ausbaustandard war eine asphaltierte Fahrbahn von drei Metern Breite vorgesehen, mit beidseitigen Banketten von je 50 cm, die befahrbar sind und das Kreuzen von Fahrzeugen ermöglichen. Die maximalen Steigungen bis 12 Prozent und das unausgeglichene Längenprofil hätten eine Geschwindigkeits- und Gewichtsbeschränkung erfordert. Auf eine durchgehende Offenhaltung im Winter hätte aus Kostengründen verzichtet werden müssen.
Dieses Projekt wurde von den Gemeinderäten Beggingen und Hemmental, der Arbeitsgemeinschaft für Wanderwege, der kantonalen Heimatschutzvereinigung sowie den Schaffhauser Sektionen des ACS und TCS unterstützt.
Die Randenvereinigung und die kantonale Natur- und Heimatschutzkommission hätten eine Südumfahrung von Hemmental und die Auffahrt über den Mäserich vorgezogen, um den Autoverkehr ganz von der Wanderroute zu trennen. Diese Variante wies aber folgende Nachteile auf:
· zusätzliche Beanspruchung von landwirtschaftlichem Boden.
· beträchtliche Geländeanschnitte mit Stützmauern am steilen Nordhang von Hemmental.
· Überqueren der Wasserschutzzonen im Guggental.
· zusätzliche Kosten für Schutzbauten im Gebiet der Mösliquelle und Stützmauern an den Steilhängen.
Der Kantonsrat stimmte dem Projekt Randenüberfahrt mit grossem Mehr zu; aber das Schaffhauser Stimmvolk verwarf in der Abstimmung vom 9. Dezember 1979 mit 16'739 Nein gegen 14'233 Ja die Vorlage deutlich. Die Gegner der Randenüberfahrt entschieden mit dem Slogan «Der Randen für das Wandern» den intensiven Abstimmungskampf für sich. Sogar die Stimmbürger von Hemmental verwarfen das Projekt, obwohl für die Gemeinde wesentliche Vorteile in Aussicht standen (Quelle: Schaffhauser Magazin 2/84, Hans Hablützel).
Ein knappes Jahr später allerdings, am 30. November 1980 wurde die Volksinitiative «Erhaltung der Randenlandschaft», welche unter anderem die Schliessung der Randenüberfahrt Hemmental-Beggingen beinhaltete mit einem Nein-Stimmenanteil von 66% deutlich abgelehnt.
Fazit: Die Randenüberfahrt war in der Vergangenheit oft Gegenstand von Diskussionen und Auseinandersetzungen. Eine Lösung der zunehmenden Konflikte kam nie zu Stande. Heute bestehen mit den Randenbussen Hemmental und Siblingen an Sonntagen attraktive, kostenfreie Angebote des öffentlichen Verkehrs für den Besuch des Randens, sowie Parkplätze auf den Hochflächen bei den Auffahrten. Das ergibt Handlungsspielraum für die Gestaltung und den Betrieb dieser Strasse durch die wunderschöne Erholungs- und Naturlandschaft. Und das lässt neue Lösungsansätze zu.