SVP sagt Ja zur «Finanzordnung», zur «Volksinitiative No-Billag» und zur «Denkmalpflege».
Die SVP des Kantons Schaffhausen fasste an ihrer Parteiversammlung die Empfehlungen für die eidgenössischen sowie der kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 4. März 2018. Sie sagt Ja zum Bundesbeschluss über die «Finanzordnung», Ja zur Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (No-Billag)» und unterstützt die Teilrevision des Gesetzes über den «Natur- und Heimatschutz (Denkmalpflege)».
Am Montag trafen sich über 60 SVP Mitglieder und Gäste zur Parteiversammlung der SVP des Kantons Schaffhausen im Restaurant zum alten Schützenhaus. Im Zentrum standen die nationalen sowie kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 4. März 2018.
Ständerat Hannes Germann stellte der Versammlung den Bundesbeschluss über die «Finanzordnung» vor. «Mit der neuen Finanzordnung 2021 soll die bis 2020 befristete Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer um weitere 15 Jahre verlängert werden. Die Beiden Steuern sind die Haupteinnahmequellen des Bundes und machen zusammen über 60% der Bundeseinnahmen aus. Sie sind deshalb für den Bundeshaushalt und die damit finanzierten Ausgaben des Bundes zentral». Damit der Bund seinen Verpflichtungen nachkommen kann, empfahl Hannes Germann den Bundesbeschluss über die Finanzordnung zur Annahme. Die Versammlung sagte klar Ja zum Bundesbeschluss über die Finanzordnung.
Nico Edelmann vom Ja Komitee stellte die Ja Argumente zur Volksinitiative «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» vor. «Es braucht mehr Entscheidungsfreiheit, denn Radio- und Fernsehgebühren sind Zwangsgebühren, welche die Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen einschränken. Jeder soll selbst entscheiden können, für was er sein Geld ausgeben möchte. Nicht jeder ist bereit, jährlich über 450.- Franken für den Konsum von Radio- und Fernsehen zu bezahlen. Die Zwangssteuer wird im Jahr 2018 noch 365.- Franken betragen. Diese Gebühren führen bei Unternehmen zu höheren Produktionspreisen, welche die Konsumenten berappen müssen. Bei einem Ja zur Volksinitiative, würde die Schweizer Volkswirtschaft eine enorme Kaufkraft von 1,3 Milliarden Franken pro Jahr freigesetzt, denn alle Haushalte hätten hierzulande neu über 450.- Franke pro Jahr zusätzlich für den Konsum zur Verfügung». Nico Edelmann empfahl die Volksinitiative zur Annahme.
Nationalrat Thomas Hurter stellte der Versammlung die Argumente für ein Nein zur «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren» vor. «Grundsätzlich ist es korrekt, dass die SRG über die Bücher gehen muss. Besonders im administrativen Bereich sind Korrekturen angebracht. Deshalb war die SVP für eine Halbierung der Billag Gebühren auf 200.- Franken. Fand aber leider keine Mehrheit. Statt 451.- Franken bezahlt man neu nur noch 365.- Franken pro Jahr. Dies ist ein Bundesratsbeschluss. Die SRG hat die Pflicht, in sämtlichen Regionen in der Schweiz in der jeweiligen Landessprache Sendungen (italienisch, französisch und rätoromanisch) zu zeigen. In der kleinräumigen Schweiz kann hochwertiges Fernsehen nicht nur mit Werbung finanziert werden. In Zukunft würde nur noch gesendet, was auch rentiert. Die Schweiz wäre das erste Land, das den Service-Public Auftrag für Radio und Fernsehen aufgeben würde. Gebührenfinanzierte lokale Radio- und Fernsehstationen bekämen keine Beiträge mehr. So zum Beispiel auch Radio Munot. Betroffen sind 21 regionale Radios und 13 regionale Fernsehstationen. Die Abhängigkeit von privaten Geldgebern und ausländischen Konzernen würde zunehmen». Thomas Hurter empfahl der Versammlung die Volksinitiative zur Ablehnung. Die Versammlung folgte Nico Edelmann und stimmte der Volksinitiative mit 42 Ja / 13 Nein / 4 Enthaltungen zu.
Kantonsrat Markus Müller stellte die Teilrevision des Gesetzes über den «Natur- und Heimatschutz (Denkmalpflege» vor. «Die Revision ist nötig auf Grund eines durch das Obergericht festgestellten Mangels der finanziellen Beiträge an die Aufwertung, Erhaltung und Instandstellung von schützenswerten Bauten und Landschaften. Die neu klare Regelung gibt allerdings keinen Rechtsanspruch. Weit mehr umstritten war in Kommission und Kantonsrat die Bewilligung von Veränderungen. Massnahmen welche den Zustand einer Schutzzone oder eines Schutzobjekts verändern, müssen vom Gemeinderat bewilligt werden. Bei nationaler oder regionaler Bedeutung holt dieser eine Stellungnahme einer kantonalen, kommunalen oder privaten Fachstelle ein. Neu hingegen kann und muss nicht bei lokaler Bedeutung die Stellungnahme einer kantonalen, kommunalen oder privaten Fachstelle eingeholt werden. Gemeinden und Kanton müssen bis Ende 2020 ein Inventar der Schutzzonen und Schutzobjekte oder ein Verzeichnis der schützenswerten Zonen und Objekte erstellt haben». Markus Müller empfahl der Versammlung die Teilrevision zur Annahme. Die Versammlung folgte seiner Empfehlung mit 53 Ja / 0 Nein / 2 Enthaltungen.