SVP sagt klar Ja zur «Selbstbestimmungs-Initiative», zur «Änderung des Bundesgesetzes über Sozialversicherungsrecht» und nein «Horn-Kuh-Initiative».
Die SVP des Kantons Schaffhausen fasste an ihrer Parteiversammlung die Empfehlungen für die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 25. November 2018. Sie sagt klar Ja zur Selbstbestimmungs-Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter», Ja zur Änderung des Bundesgesetzes über Sozialversicherungsrecht «Grundlage für die Überwachung von Versicherten» und lehnt die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Horn-Kuh-Initiative)» ab. Am Montag trafen sich über 50 SVP Mitglieder und Gäste zur Parteiversammlung der SVP des Kantons Schaffhausen im Restaurant zum Alten Schützenhaus.
Im Zentrum standen die nationalen Abstimmungsvorlagen vom 25. November 2018. Ständerat Hannes Germann stellte der Versammlung die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Horn-Kuh-Initiative)» vor. «Die Initiative möchte, dass in Zukunft Betriebe welche auf Horntierhaltung setzen, dafür Förderbeiträge in der Höhe von etwa 15 Millionen Franken erhalten. Diese sollen aus dem bestehenden Landwirtschaftsbudget von aktuell 3‘000 Millionen Franken finanziert werden. Das Horn ist ein stark durchblutetes, ein Leben lang wachsendes Organ. Es ist wichtig für die Körperpflege und dient der Kommunikation unter den Tieren. Die Enthornung kam erst mit der industrialisierten Landwirtschaft auf. Die Initiative setzt ganz auf Freiwilligkeit und enthält kein Verbot der Enthornung, sondern überlasst den Entscheid wie bisher den Tierhalterinnen und Tierhaltern. Behornte Tiere brauchen mehr Stallfläche und dieser Mehraufwand soll angemessen entschädigt werden. Berechtigterweise kann man sich fragen, ob eine solche Regelung in die Bundesverfassung gehört oder nicht». Hannes Germann empfahl die Volksinitiative zur Ablehnung. Die Versammlung sagte mit 14 Ja / 28 Nein / 4 Enthaltungen, Nein zur Horn-Kuh-Initiative.
Hannes Germann stellte die Selbstbestimmungs-Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» vor. «In der Schweiz haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Rahmen von Volksabstimmungen das letzte Wort bei allen wichtigen politischen Entscheidungen. Diese weltweit einzigartige Selbstbestimmung in Form der bewährten direkten Demokratie hat der Schweiz Wohlstand, Freiheit und Sicherheit gebracht. Die Selbstbestimmungs-Initiative sichert die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger als wichtigen Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz auch in Zukunft. Volksentscheide müssen gelten. Wir können in der Schweiz selber bestimmen, wie hoch unsere Steuern sind, ob und wie man unsere Landschaft vor Überbauung oder heimische Arbeiter vor Lohndumping schützt. Zentral für das Funktionieren unserer direkten Demokratie ist, dass Volks-entscheide auch respektiert und umgesetzt werden. Die Selbstbestimmung ist gefährdet. Internationale Gremien und Behörden weiten den Geltungsbereich der internationalen Verträge jedoch laufend aus. So setzen Politiker und Gerichte in letzter Zeit mit Verweis auf internationale Verträge Schweizer Volksentscheide nicht mehr oder nur teilweise um. Diese Tendenz führt zu Rechtsunsicherheit. So können beispielsweise verurteilte Straftäter nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden, weil sie sich auf internationales Recht berufen. Oder die eigenständige Steuerung der Zuwanderung wird – trotz Volksentscheid – mit Verweis auf das Freizügigkeits-abkommen mit der EU nicht umgesetzt. Sagen wir also Ja zur Selbstbestimmung und Ja zur direkten Demokratie». Hannes Germann empfahl die Volksinitiative zur Annahme. Die Versammlung folgte Hannes Germann und stimmte der Volksinitiative mit 47 Ja / 0 Nein / 4 Enthaltungen klar zu.
Die Änderung des Bundesgesetzes «über den Allgemeinen Teil des sozialversicherungsrechts (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten), wurde ebenfalls durch Hannes Germann vorgestellt. «Die Änderung des Bundesgesetzes sieht vor, das Gesetz so zu ändern, damit Versicherungen bei Verdacht mittels Sozialdetektive ihre Versicherten überwachen können. Ehrliche Bezüger von Versicherungsleistungen brauche sich auch weiterhin keine Sorge zu machen. Ihre Leistungen bleiben unangetastet und die Hürden für eine Überwachung sind hoch». Hannes Germann empfahl der Versammlung die Änderung des Bundesgesetzes zur Annahme. Die Versammlung folgte seiner Empfehlung mit 47 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltungen.