SVP sagt Nein zur «Biodiversitätsinitiative» und Ja zur Änderung des «Bundesgesetzes über die berufliche Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)».
Die SVP des Kantons Schaffhausen fasste die Abstimmungsempfehlungen zu den kantonalen Abstimmungsvorlagen für den 22. September 2024. Die SVP sagt Nein zur Biodiversitätsinitiative und Ja zur Änderung des «Bundesgesetzes über die berufliche Alters- und Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)».
Parteipräsidentin Andrea Müller durfte rund 50 Mitglieder und Gäste zur Parteiversammlung im Hotel Restaurant Rheinfels in Stein am Rhein begrüssen.
Roman Schlatter stellte die schädliche «Biodiversitätsinitiative» vor. «Die Initiative will Landschaften, Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler als offizielle und praktisch unantastbare Schutzobjekte deklarieren. Sie beabsichtigt, die Nutzung der Flächen und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb der offiziellen Schutzobjekte einzuschränken und mehr Fläche für die Biodiversität bereitzustellen. Bundesrat und Parlament lehnen die Biodiversitätsinitiative ab, da sie ihnen zu weit geht. Sie würde die Energie- und Lebensmittelproduktion stark einschränken, die Nutzung des Waldes sowie touristische Infrastrukturen im ländlichen Raum erschweren und die Landwirtschaft verteuern. Die einheimische Versorgung würde geschwächt, und die Importe von Energie, Lebensmitteln und Holz würden zunehmen. Es gibt bereits ausreichend Instrumente und gesetzliche Bestimmungen zur Förderung der Biodiversität, weshalb keine weiteren Einschränkungen und Vorschriften notwendig sind». Die Versammlung lehnte die Biodiversitätsinitiative mit 0 Ja bei 49 Nein klar ab.
Ständerat Hannes Germann stellte die Änderung des «Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)» vor. «Das Parlament hat die Reform der Beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) verabschiedet. Ziel der Reform ist es, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten, insbesondere von Frauen, zu verbessern. Gegen die Reform wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, weshalb die Vorlage zur Abstimmung kommt. Die Renten der beruflichen Vorsorge stehen seit längerem unter Druck, bedingt durch die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung und die Schwankungen auf den Kapitalmärkten. Die BVG-Reform umfasst folgende Maßnahmen: Der Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge soll von 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt werden. Diese Massnahme berücksichtigt die höhere Lebenserwartung und die Finanzmarktlage, da die Renditen nicht mehr ausreichen, um den Satz von 6,8 Prozent aufrechtzuerhalten. Die Eintrittsschwelle wird von 22'050 auf 19'845 Franken gesenkt, was 90% des aktuellen Werts entspricht. Rund 100'000 Personen wären betroffen: 70'000 wären neu in der zweiten Säule obligatorisch versichert, und 30'000 wären mit einem höheren Lohn versichert. Der Koordinationsabzug wird auf 20 Prozent des AHV-Lohns festgesetzt, anstatt wie bisher einen festen Betrag von 25'725 Franken abzuziehen, unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Der versicherte BVG-Jahreslohn wird bei 80 Prozent des AHV-Lohns festgesetzt, bis zu einer Höhe von 88'200 Franken. Damit ist der minimale koordinierte Lohn nicht mehr notwendig». Hannes Germann empfahl der Versammlung, die BVG-Reform anzunehmen. Die Versammlung stimmte mit 35 Ja zu 4 Nein der BVG-Reform zu.
Ständerat Hannes Germann berichtete außerdem kurzweilig und sehr interessant über behandelte sowie aktuelle Geschäfte aus Bundesbern, die auf grosses Interesse der Gäste stiessen. Im Anschluss stand er der Versammlung für viele Fragen zur Verfügung und rundete damit die sehr interessante Versammlung ab.