Abgangsentschädigungen in der städtischen Verwaltung?
Der Rechnung 2009 kann auf S. 157 entnommen werden, dass dem ehemaligen Leiter der städtischen WG Geissberg eine Abgangsentschädigung in der Höhe eines Jahressalärs von Fr. 100`000.- entrichtet worden ist.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. Nach welchen Kriterien richtet der Stadtrat Abgangsentschädigungen aus, bzw. richtete er vor Inkrafttreten des
Personalreglementes aus?
2. Wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurden in den Jahren 2000 bis 2009 Abgangsentschädigungen entrichtet?
Was waren die Gründe?
3. Wie viele davon waren zwischen 40 und 45 Jahren alt? Aus welchen Gründen wurden diesen Personen eine Abfindung
zugesprochen?
4. Wie hoch ist die Gesamtsumme der in den Jahren 2000 bis 2009 entrichteten Abgangsentschädigungen?
5. Gemäss Art. 18 Abs. 3 Personalreglement fällt die Abfindung dahin, wenn der betroffene Mitarbeiter oder die betroffene
Mitarbeiterin eine angebotene zumutbare Anstellung nicht annimmt oder bei der Stellensuche die zumutbaren
Anstrengungen nicht unternimmt. Wie überprüft dies der Stadtrat? Gab es in den Jahren 2000 bis 2009 Fälle, bei denen
eine Abfindung gekürzt oder aus Gründen von Art. 18 Abs. 3 PR nicht ausgerichetet wurde?
6. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in den Jahren 2000 bis 2009 in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, um
eine allfällige Kündigung seitens der Stadt zu vermeiden? Wie hoch ist die daraus resultierende finanzielle Belastung der Stadt
Schaffhausen?
Für die Beantwortung unserer Fragen bedanken wir uns im Voraus bestens.