Abschaffung Stadtbildkommission

Interpellation vom 7. Juli 2000

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Josef Eugster

Die seit einigen Jahren vom Stadtrat eingesetzte Stadtbildkommission erweist sich in vielen Fällen als eine Institution, die Bauwillige in der Stadt Schaffhausen an der Umsetzung ihrer Bauvorhaben behindert. Die personelle Zusammensetzung der Kommission, mit u.a. einer Anzahl von Architekturfachleuten neigt dazu, diesen ein Experimentierfeld für ihre persönlichen Ansichten zu sein, wo versucht werden kann, das eigene Verständnis von richtiger und schöner Architektur und Bauweise durchzusetzen. Im Produkt führt dies zu immer wieder notwendigen, zeit- und kostenaufwendigen Projektänderungen, die in vielen Fällen schlussendlich weder die von den Bauherrschaften beauftragten Architekten, noch die Öffentlichkeit befriedigen können und potentielle Bauherren und Investoren in Schaffhausen eher mutlos machen, nützliche Projekte anzugehen.

Es ist an der Zeit, dass unter Würdigung der neuen Regelungen des kantonalen Baugesetzes für Baugesuchsabwicklungen (Einwendung + qualifizierte Einsprache), in der Stadt Schaffhausen künftig eine vereinfachte Methode der Umsetzung von Baubewilligungsverfahren angewendet wird, in welcher die damit beauftragten Beamten des Hochbauamtes im beratenden Kontakt mit den Bauherrschaften ihre Fachentscheide im Rahmen ihrer Kompetenzen selber fällen und dem Stadtrat als Baubewilligungsbehörde direkt Antrag stellen.

Es können damit verschiedene Vorteile erreicht werden:

- Aufwertung des Hochbauamtes und seiner Mitarbeiter

- Schnellere Durchführung der Baubewilligungsverfahren auf kürzeren Wegen

- Animation für Baubeflissene und Investoren zur Durchführung von Projekten

- Kosteneinsparungen bei der Stadt Schaffhausen und bei den Bauherrschaften

- Bessere Möglichkeiten zur Entfaltung architektonischer Kreativität der projektierenden Architekten

In diesem Sinne reichen wir Ihnen das umstehende Begehren ein:

Motion

Der Stadtrat wird beauftragt folgende Reorganisation der Baubewilligungsverfahren in der Stadt Schaffhausen vorzunehmen:

Die bisherige Stadtbildkommission als beratende Institution für den Stadtrat in Baubewilligungsverfahren, wird ersatzlos aufgehoben.

Das Hochbauamt, unter Führung des Stadtbaumeisters, ist für die Beurteilung von Baugesuchen und die Antragsstellung an den Stadtrat zur Baubewilligungserteilung, künftig allein zuständig.