Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III auf die Stadt Schaffhausen
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident
Sehr geehrte Herren Stadträte
In der letzten Sommersession haben die Eidgenössischen Räte nach langem Tauziehen das Paket zur Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. In der Zeitschrift „öffentliches Personal“ werden die Angestellten der öffentlichen Verwaltung dazu motiviert, das Referendum dagegen zu unterzeichnen. Als Grund wird angeführt, die USR III würde die wichtigste Einnahmequelle, die direkten Steuern, von Kantonen, Städten und Gemeinden gefährden. Denn, die Abwanderung von Unternehmen sowie die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland würde aufgrund der Frankenstärke sowie der Währungspolitik der Nationalbank stattfinden und nicht aufgrund der Steuersituation in der Schweiz.
In einer Pressemitteilung vom 11.7.2016 unterstützt die Schaffhauser Regierung die Stossrichtung der USR III und stellt fest, dass der Kanton Schaffhausen vor einer grossen Herausforderung steht, da er aufgrund der hohen Zahl an Statusgesellschaften (Holding-, Domizil- und Gemischte Gesell-schaften) schweizweit mit am stärksten betroffen ist. So schreibt die Regierung, dass, wenn im Rahmen der kantonalen Umsetzung der USR III keine Massnahmen getroffen werden, sich die Steuerbelastung für die Statusgesellschaften im Kanton Schaffhausen durch den Wegfall des kantonalen Steuerstatus nahezu verdoppelt, was mit Bestimmtheit zu Wegzügen führen würde.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung nachstehender Fragen:
1. Wie beurteilt der Stadtrat die Aussage der Referendumsbefürworter, bzw. die Aussage der Schaffhauser Regierung in Bezug auf die Stadt Schaffhausen? Bzw. wie schätzt der SR die Gefahr einer Abwanderung von Firmen vom Platz Schaffhausen bei Annahme des Referendums gegen die USTR III ein.
2. Wie setzen sich die Steuereinnahmen der letzten 5 Jahre bezogen auf ordentliche Betriebsgesellschaften und Statusgesellschaften in der Stadt Schaffhausen zusammen (2011 bis 2015)?
3. In welchem Umfang konnten in den letzten 5 Jahren Produktionsgesellschaften angesiedelt werden, die ordentlich besteuert werden? Wie viele Arbeitsplätze wurden dabei geschaffen.
4. In welchem Umfang haben in den letzten 5 Jahren Abwanderungen ins Ausland oder andere Kantone stattgefunden, was war der Grund dafür? (Anzahl Firmen, Anzahl der damit verloren gegangene Arbeitsplätze, Aufteilung in Statusgesellschaften bzw. Betriebsgesellschaften, Sum-me des weggefallenen Steuersubstrats.).
5. Gemäss Aussagen der Schaffhauser Regierung plant sie im Rahmen der USTR III auf kantonaler Ebene die Gesamtsteuerbelastung für juristische Personen auf 12 bis 12,5 Prozent zu senken. Wie beurteilt der Stadtrat die Chance, mit dieser Massnahme die betroffenen Verwaltungsgesellschaften weiterhin in Schaffhausen halten zu können? Ab welcher Grössenordnung wäre der Breakeven (Wegzug von Gesellschaften / Höherbelastung durch Steuergesetzrevision) er-reicht?
6. Wie schätzt der Stadtrat die Gefahr ein, dass bei erfolgreicher Referendumsabstimmung Statusgesellschaften mit Sitz in Schaffhausen abwandern. In welchem Ausmass wären Arbeitsplätze betroffen, in welcher Höhe müsste mit Steuerausfällen gerechnet werden (inkl. Steuersubstrat der Natürlichen Personen)?
7. Wie sieht der Stadtrat die Möglichkeit von Ansiedlungen von neuen Firmen, wenn die USR III zustande kommt? Wie wenn nicht?
Vorweg besten Dank für die Beantwortung vorstehender Fragen.