Corona-Bonus für das Home-Office und das Pflege- und Reinigungspersonal geht leer aus?
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte
Das vorausgesagte Szenario bezüglich der Corona-Bonus Verteilung in der Höhe von 700‘000 Franken ist leider eingetroffen. Dies zeigt ein offener Brief des Pflegepersonals der Station Pflege 1, des Altersheims am Kirchhofplatz, exemplarisch auf. Der Stil des Briefes lässt erkennen, dass der Inhalt wohl in einer Phase der tiefen Frustration vom Pflegeteam 1 verfasst und die Details nicht genauer abgeklärt wurden. So ist der Grosse Stadtrat der falsche Adressat dieses Schreibens, denn die Zuständigkeit liegt klar beim Stadtrat und hier primär beim für das Personal verantwortlichen Stadtpräsidenten Peter Neukomm.
An der besagten Budgetdebatte vom 24. November 2020 wurde über diese Einmalzulage für spezielle Corona Leistungen intensiv debattiert. Zentral war in dieser Diskussion, dass vor allem dasjenige Personal in den Genuss eines Bonus gelangen soll, dass durch die Coronal-Krise stark belastet und wesentliche Mehrleistungen zu erbringen hatte, wie z. B. das Pflege- und Reinigungspersonal, welches in der anspruchsvollen Corona-Zeit einen ausserordentlichen Einsatz leisten musste und immer noch zu leisten hat.
So haben die bürgerlichen Sprecher im Grossen Stadtrat eben nicht gefordert, dass Mitarbeitende primär aufgrund der guten Note der MbO (Leistungsbeurteilung) zu einem Sonderbonus kommen sollen, viel mehr hat der Rat auf ihren Antrag hin beschlossen, dass die Einmalzulage denjenigen Mitarbeitenden auszurichten sei, welche ausserordentliche Sondereinsätze in der Corona-Krise zu leisten hatten. Der entsprechende Antrag lautete: «Die Einmalzulage wird leistungsabhängig ausgerichtet; nur Mitarbeitende mit guten, sehr guten und ausgezeichneten Leistungen, sowie ausserordentlicher Belastung, erhalten eine Zulage. Es wurde auch klar gesagt, dass mit dem Passus «ausserordentlichen Belastung» auch nach OR-Angestellte in den Genuss eines Sonderbonus kommen sollen, z. B. eine Putzfrau.
In der kurz nach der Ratssitzung stattgefunden Sitzung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) verlangten die bürgerlichen Vertreter Auskunft darüber, wie nun der Sonderbonus verteilt werden solle. Hier wich der Personalreferent dieser Frage aus ideologischen Gründen aus und legte eine Verweigerungshaltung an den Tag in dem er meinte, die Einmalzulage sei nun mit der Giesskanne zu verteilen. Bürgerliche GPK-Vertreter haben daraufhin festgehalten, dass die Beurteilung von Mitarbeitenden zu einer Kernaufgabe der Führung gehört und es nicht opportun sei, nur aus Bequemlichkeit das nicht zur berücksichtigen was der Grosse Stadtrat beschlossen hat, nämlich das Kriterium der ausserordentlichen Belastung.
Wie festgestellt werden muss, hat der Personalreferent nun die Prüfung des Kriteriums «ausserordentliche Belastung» bei der Beurteilung verweigert, was nicht nur eine Missachtung des parlamentarischen Auftrages, sondern auch einer Nichtwahrnehmung seiner Führungsaufgabe gleichkommt.
Falls diese Debatte im Grossen Stadtrat den verantwortlichen Entscheidungsträgern oder interessierten Personen nicht mehr gegenwärtig ist, haben sie die Möglichkeit, sich diese Sitzung gemütlich online noch einmal zu Gemüte führen.
Es ist deshalb sehr erstaunlich, dass sich der Personalverantwortliche in der Auslegung der Verteilungsregelung auf Abwegen begeht und die klaren Voten sowie der Wille des Parlaments ausblendet oder eben ignoriert. Es macht den Anschein, dass hier die Ideologie und der Weg des geringsten Wiederstands im Vordergrund standen. Anders lässt sich das Vorgehen des Stadtrates nicht erklären.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. Welchen Beschluss hat der Stadtrat nach der Sitzung des GSR bezüglich der Verteilung des Corona-Bonus gefasst?
2. Kommt der Stadtrat heute zur Auffassung, dass die Umsetzung der Verteilung der Gelder diesem Beschluss entspricht?
3. Weshalb wurden Prämien rein nach der MbO -Benotung und damit nach dem Giesskannenprinzip verteilt, obwohl der Rat etwas Anderes beschlossen hat?
4. Stimmt es, dass auch Mitarbeitende in den Genuss des Sonderbonus kamen, welche in der Corona Krise keine a. o. Belastung hatten, einzig im Homeoffice arbeiten mussten?
5. Ist es nicht seltsam, dass sich Mitarbeitende direkt an das Parlament wenden. Liegt es allenfalls daran, dass sich der Linienverantwortliche Stadtrat zu wenig um ihre Anliegen kümmerte?
6. Wie mir zugetragen wurde, hat Stadtpräsident Peter Neukomm bei Anfragen von betroffenen Angestellten den schwarzen Peter den bürgerlichen Vertretern im Parlament zugeschoben. So antwortete er, die bürgerlichen Parteien hätten gegen seinen Widerstand entschieden, dass die Einmalprämie nur aufgrund von MbO‘s, also leistungsbezogen, verteilt werden dürfen, was aktenkundig nicht den protokollierten Wortmeldungen der Ratsdebatte entspricht. Wie kommt er zu dieser Anschuldigung?
7. Gibt die interne Personalumfrage, welche vom Personalreferent gegenüber den GPK-Mitgliedern als hoch geheim taxiert wird, über die Zufriedenheit dieser Angestellten Auskunft und falls ja, wie ist diese Umfrage bei diesen Angestellten ausgefallen?
8. Will der Personalreferent mit der Geheimhaltung die mögliche Unzufriedenheit dieser Mitarbeitenden unter dem Deckel halten, um nicht in Erklärungsnotstand zu geraten? Falls nein, weshalb verweigert er den GPK-Mitgliedern jegliche Einsicht in diese Personalumfrage?
Für Ihre umgehende Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.