Einführung eines einheitlichen Nachtbustarifes
In seiner Antwort vom 14. Dezember 2004 zu verschiedenen Fragen bezüglich der Entwicklung des 1992 eingeführten Nachtbusbetriebes der Verkehrsbetriebe, bestätigt der Stadtrat, dass der Nachtbusbetrieb defizitär ist. Dabei sind die Unterzeichner überzeugt, dass bei den in der Antwort genannten Zahlen weitere Auslagen die den Nachtbusbetrieb betreffen noch in anderen Kostenstellen versteckt sind und das Defizit eher geschönt dargestellt wird.
Obwohl auch die Unterzeichnenden finden, dass der Nachtbusbetrieb eine sehr gute Institution ist, ist es nach unserer Auffassung nicht Aufgabe des Staates das Ausgehverhalten der Bevölkerung finanziell zu subventionieren. Gute Leistungen sollen mit einem entsprechend kostendeckenden Honorar abgegolten werden. Wer deshalb diese gute Einrichtung des Nachtbusses benützt, soll dafür auch einen angemessenen Obulus entrichten müssen.
Nach den heute gültigen Tarifen muss jeder Nachtbusbenützer nebst der Vorweisung eines gültigen Tickets einen Zuschlag von Fr. 2.—bezahlen. Inhaber einer Maestro-Karte eines ortsansässigen Bankinstituts brauchen sogar nicht einmal mehr diesen Nachtbuszuschlag zu bezahlen, da dieser von der Bank (angeblich) gesponsort wird.
Um in Zukunft einen möglichst kostendeckenden Nachtbusbetrieb der Verkehrsbetriebe Schaffhausen zu erreichen, fordern die Motionäre und Motionärinnen den Stadtrat auf, dem Grossen Stadtrat Bericht und Antrag zu stellen, dass sämtliche heute gültigen Vergünstigungen für den Nachtbusbetrieb aufgehoben werden und die Benützer der Nachbusse in Zukunft pro Fahrt generell eine Fahrtgebühr von 5 Franken beim Fahrtantritt an den Chauffeur zu entrichten haben.