Fragwürdige Planungszone „Herblingertal“
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident
Sehr geehrte Frau Stadträtin, Sehr geehrte Herren Stadträte
Mit Staunen habe ich im Amtsblatt Nr. 17 vom 26.04.2019 vernommen, dass der Stadtrat, auf zwei einzelne nicht mit einander verbundene Grundstücke im Herblingertal eine Planungszone verhängen will. Auf der Parzelle GB. Nr. 21130 steht ein Bauvisier und im Amtsblatt Nr. 8 vom 22.04.2019 hat die Bauherrin, die Methabau Immobilien AG aus Hefenhofen, den Neubau eines Pharmalogistikcenters ausgeschrieben. Somit ist also ein Baugesuch hän-gig!
Da stellen sich mir einige Fragen:
1. Wieso wurde die Planungszone erst zwei Monate nach dem Einreichen des Baugesuches auferlegt?
2. Will der Stadtrat mit dieser Planungszone das Bauvorhaben der Methabau Immobilien AG verhindern?
3. Wieso wurde die Planungszone lediglich auf Grundstücke von Privatbesitzern auferlegt und auf die angrenzende, nicht überbaute Parzelle GB Nr. 21652 nicht? (Eigentümer Kanton Schaffhausen)
4. Kann eine Planungszone auf einzelne Grundstücke verhängt werden? (Unter Zone verstehe ich ein zusammenhängendes Gebiet und nicht nur ein einzelnes Grundstück)
5. Wird die Stadt schadenersatzpflichtig für die aufgelaufenen Planungskosten der Bauherrschaft, da mit der Errichtung dieser Planungszone das Bauvorhaben verhindert wird?
6. Was will der Stadtrat mit dieser Planungszone erreichen? (Umzonung, Aufzonung, etc.)
Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen