Für eine lebendige Demokratie in der Stadt Schaffhausen (Abstimmungsmagazin)

Motion vom 6. Mai 2010

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Daniel Preisig

Gemeinsamer Vorstoss von Fabian Käslin (JF) und Daniel Preisig (JSVP)

 

Der Stadtrat wird eingeladen, die Stadtverfassung und ggf. andere rechtliche Grundlagen derart zu ändern, dass die Redaktionsverantwortung für das Abstimmungsmagazin analog zur kantonalen Regelung an das Büro des Grossen Stadtrates übergeht.

Das Mitwirkungsrecht für Urheber von Initiativen und Referenden ist beizubehalten.

Zu einer lebendigen Demokratie gehört auch ein ausgewogen formuliertes Abstimmungsmagazin. Damit sich der Stimmbürger eine Meinung bilden kann, sind im Abstimmungsmagazin sowohl die befürwortenden als auch die ablehnenden Argumente in angemessenem Umfang sachlich aufzuführen.

Die inhaltliche Verantwortung des Abstimmungsbüchleins liegt heute gem. Art. 12 der Stadtverfassung beim Stadtrat. Gerade in den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass das Abstimmungsmagazin oft nicht ausgewogen formuliert wird oder der Stadtrat im Parlament Versprechungen macht, welche dann doch nicht im Magazin wiedergegeben werden (Beispiel: Abstimmung zu den geleiteten Schulen).

Die Motionäre erachten es deshalb als sinnvoll, dass die Redaktionsverantwortung für das Abstimmungsmagazin analog zur kantonalen Regelung dem Büro des Grossen Stadtrates übertragen wird. Die Redaktion durch das Ratsbüro, wie wir es vom Kantonsrat kennen, hat sich bewährt und schafft mehr Objektivität.

Mit freundlichen Grüssen

Fabian Käslin

Daniel Preisig