Für eine lebendige Demokratie in der Stadt Schaffhausen (Plakatierung)

Motion vom 6. Mai 2010

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Daniel Preisig

Gemeinsamer Vorstoss von Fabian Käslin (JF) und Daniel Preisig (JSVP)

 

Die Verordnung über das Reklamewesen der Stadt Schaffhausen (RSS 400.7) wird wie folgt ergänzt:

Art. 15 Abs. 3 (neu): Die Verwaltungspolizei bewilligt politischen Parteien und Abstimmungskomitees auf Gesuch hin während 5 Wochen vor dem Abstimmungs- bzw. Wahltermin den Aushang von mindestens 25 Plakaten bis zur Grösse F4 sowie mindestens 7 Banderolen bis zur Grösse von 1.5 m2 auf dem Gebiet der Einwohnergemeinde Schaffhausen. Die Verwaltungspolizei definiert vorgängig und in Rücksprache mit den im Grossen Stadtrat vertretenen Parteien verteilt über alle Stadtquartiere ausreichend viele Standorte.

Der Stadtrat wird beauftragt, Verträge mit Dritten oder andere gesetzliche Grundlagen auf den nächstmöglichen Termin anzupassen, sofern dies zur Erfüllung der Motion notwendig ist.

Zu einer lebendigen Demokratie gehören auch Abstimmungs- und Wahlkämpfe als Elemente der wettbewerbsorientierten Information. Plakatkampagnen sind für Parteien unerlässlich und tragen viel zur öffentlichen Debatte über Abstimmungen und Wahlen bei. Die Plakatierung erlaubt einen hohen Anteil an Eigenleistung, was auch Parteien ohne viel Geld ermöglicht, am politischen Geschehen aktiv mitzuwirken.

Die heute gültige Regelung mit zehn Plakaten ist unbefriedigend. Einerseits sind zehn Plakate eine sehr vernachlässigbare und übersehbare Anzahl und andererseits kommt auch noch dazu, dass die Standorte oft nicht gut liegen. Dies alles führt dazu, dass die aufwändige Arbeit des Gestaltens der Plakate, des Druckens, Kleisterns und Aufstellens in keinem gesunden Verhältnis zur erzielten Wirkung in der Öffentlichkeit steht.

Die Parteien nehmen eine sehr wichtige Rolle für die Gemeinde wahr und sollten deshalb nicht unnötig behindert werden. Bei der heutigen, restriktiven Regelung könnte der Verdacht aufkommen, dass der Stadtrat oppositionellen Kreisen keine genügend grosse Plattform einräumen will. Ein Blick in andere Gemeinden des Kantons zeigt zudem, dass dort jeweils deutlich mehr Plakate aufgestellt werden dürfen als in der Stadt Schaffhausen.

Wir sind deshalb der Meinung, dass in dieser Angelegenheit Handlungsbedarf besteht. Im Interesse einer lebendigen Demokratie, im Interesse der Stadt Schaffhauser und ihrer Bürger – die das Recht auf eine faire Information seitens der politischen Parteien zu bevorstehenden Abstimmungen und Wahlen haben – und im Interesse der politischen Parteien muss die heutige, unbefriedigende Lösung überdenkt werden.

Mit freundlichen Grüssen

Fabian Käslin

Daniel Preisig