Massnahmen für eine sichere und saubere Altstadt Schaffhausen mit gleichzeitiger Erhaltung der Ausgangsqualität

Postulat vom 7. April 2009

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Daniel Preisig

Der Stadtrat wird eingeladen, sich beim Regierungsrat für die Ergänzung der Verordnung über den unmittelbaren Busseneinzug sowie für die Erhöhung der darin bestehenden Maximaltarife einzusetzen sowie im Anschluss die städtischen Tarife entsprechend anzupassen.

Für Littering, Vandalismus sowie Beleidigungen der Polizeieinsatzkräfte sollen spürbare Sofort-Bussen verhängt werden können.

Littering ist das «achtlose oder vorsätzliche Wegwerfen bzw. Zurücklassen von Kleinabfällen ausserhalb von Abfallbehältnissen». Seit Jahren kämpft die Stadt Schaffhausen mit diesem Problem. In der Stadt wurden für viel Geld neue öffentliche Abfalleimer angeschafft. Leider fehlen bis heute griffige Massnahmen für die Sanktionierung jener Minderheit, die sich nicht an die einfachsten Regeln des Anstandes halten und unsere Stadt verschmutzen.

Für Vandalismus gibt es bereits heute die Möglichkeit von Bussen (Unfug an öffentlichen Sachen oder privatem Eigentum, Bussen bis zu CHF 60), diese sind jedoch lächerlich tief und taugen nicht als abschreckendes Mittel. In die gleiche Kategorie fallen Beleidigungen und Beschimpfungen von Polizeieinsatzkräften.

Personen, welche sich in unserer Altstadt unanständig benehmen, sollen spürbar gebüsst werden können. Der Polizei sollen wirksame Mittel mitgegeben werden, sich gegen Flegel zu wehren. Es kann nicht sein, dass Polizeieinsatzkräfte beleidigend beschimpft werden und dies ohne spürbare Konsequenzen bleibt. Die Polizei braucht griffige gesetzliche Werkzeuge, um ihre Souveränität und Glaubwürdigkeit sicherzustellen.

Andere Städte haben gehandelt. Im Kanton Luzern hat das Volk der Einführung von Littering-Sofortbussen mit einem überwältigenden Ja-Anteil von 78% zugestimmt. Das zeigt, dass solche Massnahmen auch beim Volk auf eine breite Akzeptanz stossen. Auch St. Gallen kennt neu ein Littering-Verbot.

In den letzten Jahren haben Gewaltanwendung unter Jugendlichen, Littering und Vandalismus – wie auch anderswo – auch in Schaffhausen zugenommen. Die Meldungen über Schlägereien häufen sich. Das Sicherheitsgefühl in unserer Stadt hat drastisch abgenommen. Dieser Entwicklung gilt es entgegen zu halten.

Bei allen Massnahmen, die getroffen werden, um unsere Stadt sicherer und sauberer zu machen, darf eines nicht vergessen werden: All jene, die sich in unserer Stadt anständig benehmen – und das ist die grosse Mehrheit –, dürfen nicht bestraft werden. Dieser Grundsatz ist entscheidend. Es ist von zentraler Bedeutung, dass es für Schaffhauserinnen und Schaffhauser weiterhin attraktiv bleibt, in ihrer eigenen Stadt die Freizeit zu verbringen.

Mann und Frau jeden Alters sollen sich in unserer Stadt wieder sicher fühlen können. Anwohner, Lädelibesitzer aber auch Besucher und Touristen sollen sich an einer sauberen Stadt erfreuen.

Rechtliche Grundlagen:

Die kantonale «Verordnung über den unmittelbaren Busseneinzug » regelt die Maximaltarife für Sofortbussen. Diese Maximaltarife hat die Stadt in ihrer entsprechenden Verordnung übernommen. Dieses Postulat fordert die Erhöhung der bestehenden Tarife und die Ergänzung des Kataloges für Beleidigungen und Littering. Damit der Stadtrat seinen Beschluss anpassen kann, muss zuerst der Regierungsrat das kantonale Reglement anpassen.

Bereits im Jahr 2005 erteilte der Grosse Stadtrat dem Stadtrat den Auftrag, beim Regierungsrat um Erhöhung der Sofort-Bussen zu bitten. Der entsprechende, unumstrittene Antrag 6 der Stadtbildvorlage wurde gutgeheissen und war auch nicht Bestandteil des Referendums. Bis heute lässt die Umsetzung dieses Beschlusses auf sich warten.

Mit besten Grüssen aus der Altstadt

Daniel Preisig

Hinweis: Im Kantonsrat wird ein Postulat mit ähnlichem Ziel durch Manuela Schwaninger eingereicht.

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Fussnoten:

Kantonale Verordnung über den unmittelbaren Busseneinzug vom 11. Juli 1989, http://rechtsbuch.sh.ch/f/s%5C311.101.htm

Stadtratsbeschluss über die Festsetzung der Bussentarife für den unmittelbaren Busseneinzug vom 31. Juli 2001, http://www.rss.stadt-schaffhausen.ch/f/s%5C401.1.htm

Stadtbildvorlage (vgl. Protokoll des GSR vom 29.11.2005), Antrag 6 mit folgendem Wortlaut: «Der Stadtrat wird beauftragt, sich für eine Erhöhung der heutigen Bussen betreffend Schutz des öffentlichen Raumes in der kantonalen Verordnung über den unmittelbaren Busseneinzug vom 11. Juli 1989 einzusetzen.»