Schluss mit Vandalismus auf Kindergartenspielplätzen!
Auf städtischen Kindergartenarealen - aktuell im Spiegelgut I + II - finden am Wochenende seit den Frühlingsferien regelmässig Vandalenakte statt. Zurück bleibt ein Bild der Zerstörung. Kindergartenbastelarbeiten, die den Aussenbereich schmücken, werden zerstört und auf dem ganzen Areal verteilt.
Zerbrochene Flaschen sind über den ganzen Spielplatz und Vorhof verteilt und stellen eine grosse Verletzungsgefahr für spielende Kinder dar. Spielgeräte konnten nicht mehr aus dem Geräteschuppen genommen werden, da die Schlösser mit Leim oder dergleichen blockiert wurden. Die Kindergärtnerinnen sind jeden Montag damit beschäftigt Scherben und Abfall zu entfernen. Leidtragende sind die Kindergartenkinder welche den Aussenspielbereich nicht nutzen können. Somit sind die Kindergärtnerinnen gezwungen, mit den Kindern einen externen Spielplatz aufzusuchen.
Der Stadtrat hat am 07.04 2009 folgenden Beschluss «Auswertung Pilotversuch Schulanlage Kreuzgut / Hohberg, Einführung einer generellen Nutzungsordnung im öffentlichen Raum um Schulanlagen und Kindergärten (Reglement 750.3 über die Benützung der städtischen Sporthallen und Sportplätze)» der die Benutzung von Schulhöfen ausserhalb der Schulzeit regelt, erlassen. Dieser lautet wie folgt:
«Die Aussenspielplätze stehen Kindern und Eltern tagsüber ausserhalb der Unterrichtszeiten zum Spielen und Verweilen zur Verfügung. Nachts von 21:00 bis 06:00 Uhr ist der Aufenthalt verboten. An Werktagen während den Ruhezeiten von 12:00 bis 13:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags, sind Lärm verursachende Tätigkeiten untersagt. Es ist untersagt, die Anlage und ihre Einrichtungen zu verunreinigen, zu verändern, zu beschädigen oder zu zerstören. Widerhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Busse bis zu Fr. 1'000.- bestraft.»
Diese klaren Bestimmungen werden weder kontrolliert noch umgesetzt.
Auf Grund dieser unhaltbaren Zustände auf den Kindergartenarealen stellen sich folgende Fragen:
1. Sind dem Stadtrat die geschilderte Situation in diesen Kindergärten und die Gefahren für die Kinder bekannt?
2. Gibt es noch andere Kindergärten und Schulen auf dem Stadtgebiet, mit derartigen Problemen?
3. Wie und mit welchen konkreten Massnahmen setzt der Stadtrat das oben genannte Reglement um?
4. Was gedenkt der Stadtrat in diesem konkreten Fall zu unternehmen, damit die Sicherheit der Kindergartenkinder auf dem Kindergartenareal gewährleistet wird?
5. Welche Massnahmen erwägt der Stadtrat, um die Situation zu verbessern?
- Videoüberwachung an Wochenenden (nach dem Vorbild von Thayngen oder Neunkirch)
- Umzäunung
- Zusammenarbeit mit der Schaffhauser Polizei, vermehrte Polizeipatrouillen
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.