Ungleichbehandlung von Mann und Frau in KSS-Wellnesspark Aisuma stoppen!
Die KSS verkauft persönlich nicht übertragbare Jahresabonnemente für die Saunalandschaft Aisuma für Fr. 700.-. weibliche Gäste können dieses Jahresabonnement sieben Tage die Woche benützen. Für männliche Gäste ist das genau gleich teure Abonnement nur sechs Tage gültig. Somit können männliche Gäste die Saunalandschaft an 52 Tage pro Jahr nicht besuchen. Der Grund für die Differenz: Am Donnerstag ist Frauentag und dann dürfen männliche Gäste die Saunalandschaft nicht benützen, obwohl sie auch für den Donnerstag bezahlt haben. Vergleicht man das Wellness-Abo mit anderen Abos wie zum Beispiel dem GA, wird ersichtlich, dass das GA an allen Wochentagen für Männer und Frauen gültig ist. Die Nicht-Gleichbehandlung von Mann und Frau ist nicht nachvollziehbar.
In vielen Saunalandschaften – auch solchen, die privat betrieben werden – wird der Frauentag nicht [mehr] praktiziert, wie folgende Beispiele zeigen:
- Rheinfelden
- Baden
- Herzogenbuchsee
- Obersiggenthal
- Bad Schinznach
- Hallenbad und Sauna Appenzell
- Spiegelfeld Ginnigen
- Pontresina
- Scuol
- Bora Saunalandschaft Radolfzell
Die Stadt Schaffhausen ist offiziell nicht alleiniger Eigentümer der Genossenschaft KSS, subventioniert diese aber mit jährlich Fr. 1'899'598.70 «siehe Rechnung der Stadt Schaffhausen 2012, Seite 174 Konto 62306 Positionen: 524.207, 524.211, 524.214» Steuerfranken. Und auch wenn die Saunalandschaft «Aisuma» offiziell nicht subventioniert wird, ist deren Betrieb nur wegen der möglichen Synergien (z.B. beim Personal) wirtschaftlich möglich. Faktisch ist die Stadt deshalb Eigentümerin der KSS und deshalb auch für deren Geschäftspolitik mitverantwortlich.
Die Stadt Schaffhausen hat ansonsten hohe Wertmassstäbe für die Gleichbehandlung von Mann und Frau. Erst kürzlich wurde sogar ein Vorstoss überwiesen, der die Frauenquote in der städtischen Verwaltung erhöhen soll.
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
1. Hat der Stadtrat Kenntnis von der Preispolitik der KSS in diesem Bereich?
2. Teilt der Stadtrat die Ansicht, dass es in diesem Bereich um eine einseitige Diskriminierung handelt?
3. Ist der Stadtrat – angesichts der Tatsache, dass die Stadt faktisch Eigentümer der KSS ist und den Betrieb mit 1'899'598.70 Franken jährlich subventioniert – bereit, auf die Preisgestaltung Einfluss zu nehmen, damit die Ungleichbehandlung gestoppt wird?
4. Welche Möglichkeiten zur Einflussnahme sieht der Stadtrat?
- Traktandierung in der Verwaltungskommission
- Verknüpfung der Subventionen mit der Einhaltung der Regeln für Gleichstellung
- weitere Möglichkeiten zur Einflussnahme
Für Ihre umgehende Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.