Wie lange müssen wir die ungesetzliche, links-ideologische Behördenpropaganda des Stadtpräsidenten noch ertragen?

Kleine Anfrage vom 9. Mai 2017

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Mariano Fioretti

Mit seiner ausschweifenden Stellungnahme vom 26. April 2017 will der Stadtpräsident die Stimmberechtigten einseifen, um am 21. Mai 2017 für das planwirtschaftliche Energiegesetz zu stimmen.

Am 14. Dezember 2016 hat das Schweizerische Bundesgericht in seinem Entscheid 1C_455/2016 einmal mehr einlässlich und mit ausführlicher Begründung die Rahmenbedingungen definiert, unter denen Behörden bei Abstimmungen in über- oder untergeordneten Gemeinwesen intervenieren und entsprechende Abstimmungsempfehlungen abgeben dürfen. Demnach sind solche Interventionen von Gemeindebehörden bei kantonalen- oder eidgenössischen Abstimmungen nur dann zulässig und mit Art. 34 Abs. 2 BV vereinbar, wenn die Gemeinde am Ausgang der Abstimmung ein unmittelbares und besonderes Interesse hat, das jenes der übrigen Gemeinden deutlich übersteigt.

 

Die Stadt Schaffhausen ist vom Ausgang der Abstimmung vom 21. Mai 2017 augenscheinlich und offenkundig in keiner Weise stärker betroffen als jede andere Gemeinde in der Schweiz. Vorgaben vom Bund und ein gesundes Demokratieverständnis schreiben vor, dass Gemeindeexekutiven und Kantonsregierungen für Bundesvorlagen nur dann eine Abstimmungsempfehlung abgeben dürfen, wenn eine besondere Betroffenheit vorliegt. Alles andere ist Behördenpropaganda. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Abstimmungsempfehlung durch den Stadtrat sind daher mit Blick auf die langjährige, strenge, erst kürzlich wieder bestätigte Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichtes nicht gegeben. Die Medienmitteilung vom 26. April 2017 stellt damit einen klaren Verstoss gegen Art. 34 Abs. 2 BV dar und ist somit widerrechtlich.

Ausserdem würde ein Ja den Stadtrat in seiner Energiepolitik wohl bestärken, ein Nein ihn aber kaum von seiner linksgrün-ideologischen Energiepolitik abbringen. In seiner Stellungnahme begründet der Stadtpräsident die Empfehlung damit, dass die Stadt schon lange eine links-grüne Energiepolitik betreibt, die auf Umverteilung, Subventionen und Vorschriften basiert. Dies hat eindeutig weniger mit der Realität und Vernunft zu tun, als vielmehr mit der einseitigen, politischen Zusammensetzung des Stadtrates. In seiner Stellungnahme schreibt der Stadtrat, dass das Schaffhauser Stimmvolk diesen links-ideologischen Kurs mehrfach bestätigt habe. Wir reiben uns die Augen: War da nicht einmal eine Abstimmung über die 2000 Watt Gesellschaft? Und die kantonale Energiestrategie? Ist die Nachricht des grandiosen Scheiterns dieser Vorlagen nicht im Stadthaus angekommen? Ich empfehle die Lektüre von Rolf Dobelli‘s Denkfehler-Buch und insbesondere des Denkfehlers «Confirmation Bias». Laut Bestseller-Autor Dobelli handelt es sich dabei um den „Vater aller Denkfehler“, denn wir wollen in unserem Denken bestätigt werden. Dieser individuelle Filter bringt selbst Experten dazu, Gegenbeispiele für ihre festgefahrenen „Theorien“ gar nicht erst zu suchen und gegebenenfalls zu ignorieren.

Im Zusammenhang mit der missratenen Stellungnahme stellen sich folgende Fragen:

1. Kennt der Stadtrat die bundesgerichtliche und damit höchstrichterliche Rechtsprechung zu Art. 34 Abs. 2 Bundesverfassung?

2. Ist sich der Stadtrat bewusst, dass seine Medienmitteilung vom 26. April 2017 eine unzulässige Behördenpropaganda darstellt, welche gegen die Bundesverfassung verstösst?

3. Aus welchem Grund ignoriert der mehrheitlich links- grüne Stadtrat höchstrichterliche Rechtsprechung?

4. Wird sich der Stadtrat bei der Bevölkerung für sein überhebliches und unzulässiges Verhalten entschuldigen und seine Propaganda widerrufen?

5. Falls nicht, mit welcher Begründung will er sein Ignorieren der bundesgerichtlichen Rechtsprechung begründen?

6. Ist dem Stadtrat auch aufgefallen, dass sich beispielsweise der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen viel disziplinierter an die bundesrechtlichen Regeln für Abstimmungsempfehlungen von Behörden hält?

7. Ist der Stadtrat bereit, sich inskünftig bei seinen Abstimmungsempfehlungen ebenfalls strikt an Recht und Gesetz zu halten und die Bundesverfassung zu respektieren?

8. Ist der Stadtrat bereit, künftig auch Abstimmungsresultate, die nicht nach seinem Gusto ausfallen, zu erkennen, zu respektieren und zu würdigen?

9. Hält es der Stadtpräsident für klug, die links-grüne Mehrheit im Stadtrat für seine ideologische Behördenpropaganda schamlos auszunutzen?

 

Für Ihre umgehende Antwort danke ich Ihnen im Voraus bestens.