Wird die Aksa-Moschee am Schalterweg das grosse Sorgenkind für die Schaffhauser Bevölkerung?

Interpellation vom 17. September 2018

Grosser Stadtrat Schaffhausen, von Kurt Reuter

Sehr geehrter Herr Präsident

Die Unterzeichner ersuchen Sie höflichst, den nachfolgenden Vorstoss auf die Traktandenliste des Grossen Stadtrates aufzunehmen.

Auf der ganzen Welt berichten die Medien über zunehmende Spannungen mit Muslimen, insbesondere mit denjenigen, welche Ihren Glauben konservativ oder gar fundamental auslegen. Viele dieser Muslime sind gar nicht an einem Dialog mit „Ungläubigen“ interessiert. Dies verunmöglicht eine Integration. Die Gefahr der Entstehung einer Parallelgesellschaft, welche unsere westlichen Werte und demokratischen Regeln nicht kennt, unsere Bundes- und Kantonsverfassung missachtet und die Scharia als islamisches Recht über unsere hiesigen Gesetze stellt, ist real und nicht von der Hand zu weisen. Um dies prophylaktisch für Schaffhausen zu verhindern, braucht es von behördlicher Seite entsprechende Vorkehrungen, Massnahmen und griffige Auflagen im Umgang mit islamischen Kulturvereinen. Gemäss Schaffhauser Nachrichten vom 29. Mai 2018 wurde die Baubewilligung dem Türkisch-islamischen Verein Schaffhausen für eine neue Moschee am Schalterweg 10 in Schaffhausen erteilt. In der Pressemitteilung des Vorstandes der Aksa Moschee wurde nochmals betont, dass der Türkisch Islamische Kultur Verein der alleinige Bauherr sei und nicht die TISS (Türkisch Islamische Stiftung für die Schweiz).

Darum bitte ich den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Kann der Stadtrat bestätigen, dass die Finanzierung der Moschee allein der Türkisch Islamische Kultur Verein trägt, und nicht wie befürchtet die TISS, einem Ableger der türkischen Religionsbehörde Diyanet, die gemäss Amtsblatt vom 11. März 2011 das Grundstück sowie die Moschee erworben hat?

2. Wie ist es diesem Türkisch Islamischen Kulturverein möglich, eine Bausumme von 1,5 Millionen Franken zu finanzieren? In der Presse war von einer solchen Höhe die Rede, wobei Bauexperten dies in Frage stellen, sie meinten für einen so grossen Bau seien 6 bis 8 Millionen Franken notwendig.

3. Kann der Stadtrat ausschliessen, dass der türkische Staat beziehungsweise Staatspräsident Erdogan keine Propaganda in der Aksa Moschee betreiben wird?

4. Warum wird eine öffentliche Baute bewilligt, die mit getrennten Gebetsräumen für Frauen und Männer dem Grundwert der Geschlechtergleichheit und damit unserer Verfassung widerspricht?

5. Kann der Stadtrat versichern, dass kein Missbrauch für politische Indoktrination in dieser Moschee stattfindet, und die Imame, die in Schaffhausen predigen, ausschliesslich Schweizer Recht befolgen?

6. Schliesst der Stadtrat die Gefahr aus, dass politisch motivierte Muslime und Salafisten aus Deutschland wegen der Nähe zu Schaffhausen über die Grenze kommen und die Moschee für ihre Zwecke missbrauchen?

 

Ich bitte Sie, die vorstehende Interpellation auf die Traktandenliste des Grossen Stadtrates zu setzen.