Änderung § 78 in der Geschäftsordnung
Änderung § 78 in der Geschäftsordnung des Kantonsrates Schaffhausen vom 20.12.1999 „Erledigung von Kleinen Anfragen“
Der § 78 in der Geschäftsordnung vom 20.12.1999 des Kantonsrates Schaffhausen ist folgendermassen zu ändern beziehungsweise zu ergänzen:
- Der Regierungsrat beantwortet die Kleine Anfrage schriftlich innert 3 Monaten an die Ratsmitglieder. Eine Diskussion findet nicht statt.
Begründung:
Im Interesse der Öffentlichkeit, der Ratsmitglieder und dem Regierungsrat sollten Kleine Anfragen, die ja meistens aus einem aktuellen Anlass eingereicht werden, innert einer vernünftigen Frist beantwortet werden. Im Grossen Stadtrat macht man mit dieser dreimonatigen Frist gute Erfahrungen.