Änderung der Vollziehungsverordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige
Änderung der Vollziehungsverordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisverordnung) SHR 143.112 vom 1.12.2009 wie folgt:
§ 11
Antrag auf Identitätskarte bei der Wohnsitzgemeinde
1 Die Einwohnerkontrollen der Wohnsitzgemeinden werden ermächtigt, Anträge für Identitätskarten ohne Chip entgegenzunehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident
Der Regierungsrat wird aufgefordert, die Vollziehungsverordnung über die Ausstellung von Ausweisen für Schweizer Staatsangehörige dahingehend abzuändern, dass Identitätskarten ohne Chipkarten weiterhin bei den Gemeinden erfolgen kann. Nicht zuletzt hat auch der Gemeindeschreiberverband festgestellt, dass einerseits die Nähe zum Bürger in den Gemeinden um ein weiteres Stück entfällt und dass der Aufwand, insbesondere der älteren Einwohnerinnen und Einwohner, um ein mehrfaches steigt. Denn diese benötigen mehrheitlich keine gechipten Ausweise und müssen dennoch einen langen Weg auf sich nehmen, obwohl die einfachen Identitätskarten vor Ort in den kommunalen Einwohnerkontrollen zu erhalten wären. Auch hat sich nach der Einführung der zentralen Ausstellung von Pässen beim Passbüro des Kantons Ständerat Hannes Germann in seiner Funktion als Präsident des Gemeindeverbandes erfolgreich beim Bund dafür eingesetzt, dass die Ausstellung von Identitätskarten ohne Chips weiterhin bei den Gemeinden erfolgen kann. Der Kanton Thurgau hat eine diesbezügliche Regelung mit einer Standesinitiative parallel dazu erreicht. Der Kanton Schaffhausen beharrt nun trotzWissen um den erfolgreichen Vorstoss seines Ständerates weiterhin darauf, diesen Service Public den Schaffhauser Gemeinden zu verwehren.