Annäherung des Steuerniveaus für natürliche Personen an die Zürcher Nachbarschaft
In seinen strategischen Zielen, datiert vom 30. Januar 2001, hält der Regierungsrat unter „Verbesserung der fiskalischen Konkurrrenzfähigkeit“ als langfristige Stossrichtung eine Annäherung des Steuerniveaus für natürliche Peronen an die Zürcher Nachbarschaft fest. Dazu werden allerdings weder Angaben über die Steuerbelastungsdifferenzen, noch den zeitlichen Anpassungsrahmen gemacht.
Ich gestatte mir deshalb, dem Regierungsrat in diesem Zusammenhang nachfolgende Fragen zu stellen:
1. Wie berechnet der Regierungsrat das Steuerniveau der Zürcher Nachbarschaft? Was wird bei der Berechnung
berücksichtigt? Kantons- und Gemeindesteuern (Durchschnitt von welchen Gemeinden)?
2. Wie berechnet der Regierungsrat das Niveau des Kantons Schaffhausen (Kantonssteuern und der Durchschnitt aller
Gemeindesteuern)? Wird die Kaufkraft auch in die Überlegungen einbezogen?
3. Können zur Differenz der steuerlichen und der kaufkraftmässigen Belastung der natürlichen Personen schon aussagekräftige
Angaben gemacht werden?
4. In welchem zeitlichen Rahmen und in welchen Schritten soll die Annäherung erfolgen?
Welche Massnahmen hat der Regierungsrat eingeleitet um sein strategisches Ziel zu erreichen?
Ich danke für die Stellungnahme.