Anpassung des obligatorischen schulzahnärztlichen Untersuches
Am Dienstag, 14.03.06, konnte man im Internet unter «schaffhausen.ch» nachlesen, dass der Regierungsrat den schulärztlichen Dienst den veränderten Rahmenbedingungen anpassen wird. Dabei sollen Kinder, welche schon in ärztlicher Behandlung sind, nicht mehr zusätzlich vom Schularzt untersucht werden.
Die gleiche Frage stellt sich auch bei den schulzahnärztlichen Untersuchungen. Sehr viele Eltern lassen ihre Kinder bereits vor der obligatorischen Schulpflicht bei einem Zahnarzt untersuchen oder behandeln. Trotzdem müssen alle Kinder noch einmal eine Konsultation beim Schulzahnarzt vornehmen.
Gemäss der Verordnung über den Betrieb und das Behandlungsangebot der Schulzahnklinik sind diese Untersuchungen jährlich bei allen Kindern der Primarschule, der Orientierungsschule, der Sonderklassen und der Sonderschulen durchzuführen.
In diesem Zusammenhang frage ich den Regierungsrat an:
1. Wie hoch ist der Anteil der Schulkinder, die bereits bei einem privaten Zahnarzt in Behandlung oder bei einem Untersuch
waren?
2. Entsprechen die Zahndefekte und Korrekturen, die vom schulzahnärztlichen Dienst festgestellt werden, dem Durchschnitt
der festgestellten Zahndefekte und Korrekturen in privaten Zahnarztpraxen?
3. Gemäss den Ausführungen im Geschäftsbericht 2004 der WoV-Dienststellen wurden bei der Schulzahnklinik vor allem
Ertragsschwierigkeiten erwähnt, die im Zusammenhang mit der personellen Besetzung der Schulzahnklinik standen.
Könnte sich der Regierungsrat vorstellen, eine Lösung ohne eine eigene Schulzahnklinik zu treffen, wie sie zum Beispiel
bereits der Kanton Solothurn kennt (Leistungsvereinbarungen mit den „privaten“ Zahnärzten)?
4. Gemäss dem Staatsvoranschlag des Kantons Schaffhausen 2006 wird es immer schwieriger, die Stellen mit kompetenten
Fachleuten zu besetzen. Was gedenkt der Regierungsrat in dieser Situation längerfristig zu unternehmen?
5. Ist der Regierungsrat bereit, den obligatorischen Schulzahnarztbesuch ähnlich zu regeln, wie er dies mit dem
schulärztlichen Dienst geregelt hat?
Besten Dank für die Beantwortung meiner Fragen.