Anpassung des Organisationsgesetzes
Das Organisationsgesetz ist in dem Sinne zu ergänzen, dass die amtierenden Regierungsräte den Kanton in Gesellschaften, an denen der Kanton beteiligt ist, vertreten. Die Vertretung und die Einbringung der Anliegen des Kantons sind mit dem Gesamtregierungsrat abzusprechen. Mit dem Austritt aus der Regierung endet diese Tätigkeit.