Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden
Im Dezember 1997 hat der Regierungsrat vom Bericht der von ihm eingesetzten, aus Vertretern der Gemeinden, des Kantons und einem Delegierten der WERS bestehenden Arbeitsgruppe „Aufgabenteilung Kanton/Gemeinden“ Kenntnis genommen und das Finanzdepartement ermächtigt, den Bericht den Gemeinden sowie den Departementen zur Vernehmlassung zu unterbreiten. Am 18. Dezember 1997 wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe den Gemeindepräsidentinnen und –präsidenten erläutert. Dabei blieb, gemäss offiziellem Bericht, unbestritten, dass in Bezug auf die Aufgabenteilung Handlungsbedarf besteht. Es wird von einem Einsparungspotential von 2-3 Mio Franken pro Jahr gesprochen.
Seit der Veröffentlichung dieses Berichtes sind bald 3 Jahre verstrichen und es scheint, dass diese wertvollen Arbeitsgrundlagen den Weg in eine Schublade gefunden haben. Nachfragen haben ergeben, dass innerhalb der einzelnen Departemente verschiedene Ansichten über die Weiterbearbeitung bestehen, so dass diese blockiert ist.
Wir erlauben uns deshalb, dem Regierungsrat nachfolgende Fragen zu stellen:
1. Ist der Regierungsrat nach wie vor der Meinung, dass die Arbeit der seinerzeit eingesetzten Arbeitsgruppe eine gute
Grundlage für die dringend notwendige Neubeurteilung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und den Gemeinden bildet?
2. Wo bestehen die grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Departementen?
3. Ist der Regierungsrat nicht auch der Meinung, dass seit der Vorstellung des Projektes bis heute wertvolle Zeit verloren
gegangen ist? Können wir es uns leisten, das mögliche Einsparungspotential während Jahren zu ignorieren? Wer
übernimmt für diese „verlorenen Steuergelder“ die Verantwortung?
4. In welcher Phase steckt das Projekt gegenwärtig? Wo bestehen heute noch Meinungsverschiedenheiten innerhalb der
Departemente und der Verwaltungsabteilungen?
5. Wurden die Gemeinden über Stand bzw. „Stillstand“ und über den Ablauf der Weiterbearbeitung des Projektes orientiert?
6. Welchen Zeitplan hat der Regierungsrat für die Verwirklichung der Ziele dieses Projektes festgelegt?
7. Bis wann kann mit einer Vorlage an den Grossen Rat gerechnet werden?